Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 

Das Verfahren zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zzt. gültigen Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/758 beigefügten Abgrenzungsplan zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Barenbrügge verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/758.

 

Herr Lang vom Büro Wolters Partner stellte den Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Problematisch sei noch der bestehende Gehölzkranz um die benachbarte Hoffläche, aber die Abstandsflächen zwischen Wald und künftiger Nutzung lägen nicht in der Hauptwindrichtung. Er erläuterte im Weiteren, dass hier die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig sei, da das Bauvorhaben immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Anlagen beinhalte. Ohne eine derartige Planung wäre hier die Ausweisung eines Industriegebietes notwendig. Das Vorhaben sei daher unter Berücksichtigung der Nachbarbebauung nur möglich, wenn dezidierte Vorgaben zur Nutzung vorliegen und per Durchführungsvertrag verankert werden.

 

Fachbereichsleiter Wellner ergänzte die Ausführungen, indem er anmerkte, dass man mit dem Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes sofort beginnen wolle, mit dem Bebauungsplanverfahren jedoch erst, wenn die notwendigen immissionsschutzrechtlichen Gutachten vorlägen. Dieses bedeute jedoch keinen Zeitverlust, da der Flächennutzungsplan nach dem Feststellungsbeschluss noch von der Bezirksregierung genehmigt werden müsse und dieses Verfahren ca. zwei bis drei Monate in Anspruch nehme.

 

Ausschussmitglied Weber erkundigte sich, mit welchem Zeitraum bei der Planung zu rechnen sei.

 

Die Dauer des Planverfahrens hänge maßgeblich von den Fristen und der Sitzungsfolge ab, so Herr Lang.

 

Ausschussmitglied Mensing fragte nach, ob das Gelände nach Kampfmitteln abgesucht werde, weil es direkt neben der Bahnstrecke liege.

 

Fachbereichsleiter Wellner antwortete, dass das entsprechende Verfahren bereits eingeleitet sei.

 

Der Ausschuss fasste nachstehenden Beschlussvorschlag für den Rat: