Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 

Im Ortsteil Holtwick wird der Bebauungsplan „Schlattkamp“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zzt. gültigen Fassung aufgestellt. Der Geltungsbereich bezieht sich auf die sich im Eigentum des Vorhabenträgers befindliche Fläche und ist aus dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/759 beigefügten Planausschnitt ersichtlich. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden durchgeführt.

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Barenbrügge verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/759 und die zuvor erfolgte Beratung.

 

Sodann fasste der Ausschuss nachstehenden Beschlussvorschlag für den Rat: