Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 

Das Verfahren zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zzt. gültigen Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/762 beigefügten Abgrenzungsplan zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Barenbrügge verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/762.

 

Herr Lang vom Büro Wolters Partner stellte den Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Dem Konzept zugrunde liege ein vorläufiges Nutzungskonzept des Investors, welcher auf dem Grundstück zunächst eine Werkhalle, später einen Erweiterungsbau und dann ein Bürogebäude plane. Die Erschließung des Grundstückes sei über eine im Norden des Plangebietes anzulegende Erschließungsstraße vorgesehen.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek erkundigte sich, ob die Anlegung der Erschließungsstraße bereits zum jetzigen Zeitpunkt notwendig sei.

 

Herr Lang führte aus, dass zur Zeit nur eine erste Planung des Architekten vorliege. Über die langfristige Planung müsse sicherlich noch verhandelt werden.

 

Ausschussmitglied Henken wies darauf hin, dass die geplante Erschließungsstraße vorrangig für die Erweiterung des gesamten Gebietes notwendig sei. Er gehe daher davon aus, dass diese Straße nicht nur für einen Investor gebaut werde.

 

Herr Lang erwiderte, dass es nicht klar sei, welche Zufahrtsmöglichkeiten der Investor von der Kreisstraße K 32 her erhalte. Dieses müsse mit dem Kreis Coesfeld abgestimmt werden.

 

Ausschussmitglied Weber fragte nach, warum die Regenrückhaltung nicht an der gegenüberliegenden Straßenseite vorgesehen sei.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass die erste Planung der Regenrückhaltung so nicht realisierbar war.

 

Alsdann fasste der Ausschuss nachstehenden Beschlussvorschlag für den Rat: