Beschluss: zurückgestellt

Ausschussvorsitzender Barenbrügge verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/720.

 

Fachbereichsleiter Gottheil gab eine kurze Einführung in die Thematik.

 

Herr Seeger vom Büro IDEE Seeger stellte das der Sitzungsvorlage Nr. VII/720 beigefügte Gutachten vor und erläuterte es.

 

Da vom Ausschuss eine Grundsatzentscheidung getroffen werden sollte, ob für die Grundschule Darfeld eine Gas- oder Pelletsheizung installiert werden soll, stellte Herr Mertens zunächst den Energieverbrauch der Schulen, die noch mit Gas beheizt werden, im Vergleich mit dem Schulzentrum Osterwick dar, das seit dem letzten Jahr mit einer Holzhackschnitzelheizung beheizt wird. Die verschiedenen Auswertungen sind der Niederschrift als Anlagen beigefügt.

 

Auschussmitglied Mensing wies darauf hin, dass ein Denkfehler darin bestehe, dass die Senkung des Energieverbrauches alleine durch die Holzhackschnitzelanlage verursacht sei. Es seien u.a. auch Isolierungsmaßnahmen durchgeführt worden.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek erkundigte sich, ob die für die Antonius-Grundschule in Darfeld vorgesehene Heizungsanlage eine Leistung von 140 kw haben müsse.

 

Herr Seeger bejahte dies. Auch unter Berücksichtigung der vorgesehenen Isolierungsmaßnahmen sei diese Leistung notwendig.

 

Ausschussmitglied Weber sagte, er könne der Maßnahme nicht zustimmen, wenn der Haushalt 2009 nicht ausgeglichen sei. Die Sitzungsvorlage sei zudem unzureichend, da neben den Zahlen für die Heizungsanlage Planungen für den vorgesehenen Umbau der Grundschule und dessen Kosten nicht vorlägen. Er bat darum, ihm vor Beschlussfassung weitere Unterlagen vorzulegen.

 

Bürgermeister Niehues zeigte hierfür Verständnis und lud die Ausschussmitglieder zu der für den Schul- und Bildungsausschuss am 17.12.2008 um 18.00 Uhr vorgesehenen Besichtigung der Antonius-Grundschule in Darfeld ein. Er schlug vor die Entscheidung über diesen Tagesordnungspunkt auf die Haushaltsberatungen zu verschieben.

 

Herr Seeger führte zudem aus, dass die Heizungsanlage aus dem Jahre 1982 stamme und längst abgängig sei. Sicherlich könne sie noch weiter betrieben werden, aber man müsse jederzeit damit rechnen, dass Defekte auftreten.

 

Ausschussmitglied Schenk erkundigte sich, ob die Erneuerung der Heizungsanlage auch für die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes erforderlich werde.

 

Fachbereichsleiter Gottheil erläuterte, dass im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für den Umbau der Grundschule ein Brandschutzkonzept für die gesamte Schule vorzulegen war. Es stellte sich heraus, dass der Brandschutz für die Aula Mängel aufwies und diese behoben werden müssen. Bis zur Realisierung des Brandschutzkonzeptes darf die Aula für größere schulische Veranstaltungen nicht mehr genutzt werden. Es sind mehrere Maßnahmen notwendig, unter anderem die Anbringung einer Außentreppe. Die Kosten hierfür seien geschätzt. Zudem sei die leer stehende Wohnung erst dann nutzbar, wenn der Kamin abgerissen werde. Dann aber müsse spätestens eine neue Heizungsanlage angeschafft werden. Alle Maßnahmen griffen somit ineinander. Sie würden dem Schulausschuss im Rahmen der Besichtigung detailliert dargestellt.

 

Ausschussmitglied Mensing wies darauf hin, dass die Bundesregierung für das nächste Jahr Mittel für energiesparende Maßnahmen in Aussicht gestellt habe. Er bat darum mit weiteren Planungen so lange zu warten bis klar sei, wofür es diese Mittel gebe.

 

Bürgermeister Niehues warf nochmals die Frage auf, ob sich der Ausschuss für eine Pellets- oder für eine Gasheizung entscheiden könnte. Er bat die Ausschussmitglieder sich hierzu kurzfristig Gedanken zu machen. Man sei die nächsten 20 Jahre an diese Entscheidung gebunden.

 

Ausschussmitglied Weber bat die Verwaltung bei dem Ortstermin im Schulausschuss die kostengünstigsten Varianten für die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes vorzustellen.

 

Fachbereichsleiter Gottheil sagte dies zu. Zudem wies er darauf hin, dass die Erneuerung einer Heizungsanlage in der Regel als Aufwand anzusehen sei. Bei der Eröffnungsbilanz sei aber für die Heizungsanlage ein Unterhaltungsrückstau berücksichtigt worden. Deshalb könne die Erneuerung der Heizungsanlage als Investition angesehen werden. Dieses sei aber nur kurzfristig möglich. In 7 bis 8 Jahren sei die Anschaffung der Heizungsanlage wieder als Aufwand zu buchen.

 

Ausschussmitglied Riermann erkundigte sich nach der geschätzten Lebensdauer einer Pellets- bzw. einer Gasheizung.

 

Herr Seeger erläuterte, dass die Lebensdauer der Anlagen gleich sei. Nach den allgemeinen Erfahrungen würden die Anlagen 15 Jahre lang abgeschrieben, aber 20 Jahre lang halten.

 

Einvernehmlich wurde die Beschlussfassung auf die Haushaltsberatungen verschoben.