Sitzung: 31.10.2024 Haupt- und Finanzausschuss
Christian Kramer-Huth aus Holtwick stellt eine Frage zur Grundsteuer. Er möchte wissen, inwieweit sich die aufkommensneutralen Einnahmen nach diesem Modell von Grundsteuer A zu Grundsteuer B verschieben werden. Zudem möchte er erfahren, ob seitens der Gemeinde andere Hebesätze angedacht seien, um dieser Verschiebung entgegenzuwirken. Er gibt zu bedenken, dass laut der Vorlage noch einige Datensätze (Ermittlung der Steuermessbeträge durch das Finanzamt) fehlen.
Bürgermeister Gottheil erläutert in seiner Ausführung, dass die Grundsteuerreform auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts basiere. Im Folgenden wird die genannte Entscheidung näher erörtert. Er weist darauf hin, dass es aufgrund der geänderten Bewertungsgrundlagen zu Verschiebungen kommen werde. Bisher seien landwirtschaftliche Flächen, landwirtschaftliche Produktionsgebäude sowie auch die Wohnhäuser, die zu den landwirtschaftlichen Gehöften gehören, nach Grundsteuer A veranlagt gewesen. Eine wesentliche Änderung sei, dass die „landwirtschaftlichen“ Wohnhäuser zukünftig nach Grundsteuer B bewertet werden. Bürgermeister Gottheil verweist auf die Messbeträge in der Vorlage und erläutert die Erhöhung des Hebesatzes. Er selbst geht davon aus, dass sich das Grundsteueraufkommen A nach bisher vorliegenden Berechnungsgrundlagen von 240.000 € (Niveau 2024) in 2025 auf ca. 120.000 € etwa halbieren könnte und in dieser Dimension das Grundsteueraufkommen B steigen werde.
Ein Abweichen von den aufkommensneutralen Hebesätzen hält er nicht für angezeigt, auch nicht eine Festlegung geringerer Hebesätze, weil die Gemeinde Rosendahl angesichts schlechter werdender Finanzlage ein Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer von jährlich rd. 2,1 Mio. € zwingend benötige.