Sitzung: 18.12.2008 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VII/746
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zzt. geltenden Fassung werden nachfolgend aufgeführte Flächen als Gemeindestraßen i.S. von § 3 Absatz 1 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
01 "Janningskamp" Gem. Holtwick, Fl. 8, Flst. 239 tlw.; Anliegerstraße
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02 Verbindung "Janningskamp"/
"Heinrich-Backensfeld-Straße" Gem. Holtwick, Fl. 8, Flst. 239 tlw.; Geh- u. Radweg
einschl. Benutzung
mit Klein-Krafträdern
i.S. der StVZO.
(gekreuzt)
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03 Verbindung "Janningskamp"/
"Gustav-Böcker-Straße" Gem. Holtwick, Fl. 8, Flst. 239 tlw.; Geh- u. Radweg
einschl. Benutzung
mit Klein-Krafträdern
i.S. der StVZO.
(gekreuzt)
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Die vorbezeichneten Flächen sind aus dem als Anlage zur Sitzungsvorlage VII/746 beigefügten Lageplan ersichtlich und werden mit Rechtsbehelfsbelehrung versehen öffentlich bekannt gemacht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ratsmitglied Branse nahm an der weiteren Sitzung wieder
teil.
Bürgermeister Niehues verwies auf die entsprechende Sitzungsvorlage.
Fraktionsvorsitzender Weber erkundigte sich in Ergänzung einer entsprechenden Anfrage im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss, ob auch in der Gemeinde Rosendahl damit zu rechnen sei, dass ggf. noch nach Jahrzehnten Erschließungsbeiträge erhoben würden, wie dies in Nachbarkommunen schon vorgekommen sei.
Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärte, dass er eindeutig bestätigen könne, dass es in Rosendahl keine Straße gäbe, die noch nicht gewidmet sei.
Anschließend folgte der Rat dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: