Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

  1. Die Droste-Hülshoff-Schule – Gemeinschaftshauptschule – wird mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW um den Standort bzw. Einzugsbereich der aufzulösenden Marienschule Legden erweitert. Dieser Beschluss steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Genehmigung der Erweiterung der Droste-Hülshoff-Schule Rosendahl um einen Realschulzweig im organisatorischen Verbund zum Schuljahresbeginn 2009/10 auf der Basis nachfolgender Punkte.

 

  1. Die Droste-Hülshoff-Schule – Gemeinschaftshauptschule – wird zum Schuljahr 2009/2010 gemäß § 83 Abs. 1 SchulG NRW um einen Realschulzweig erweitert.

 

  1. Die Droste-Hülshoff-Schule führt ab Beginn des Schuljahres 2009/2010 den Namen „Verbundschule Legden Rosendahl“.

 

  1. Die Verbundschule Legden Rosendahl wird ab dem Schuljahr 2009/2010 gemäß § 83 Abs. 4 SchulG NRW an den Teilstandorten Legden (bisherige Marienschule) und Rosendahl-Osterwick (bisherige Droste-Hülshoff-Schule) geführt. Am Teilstandort Legden werden die Jahrgangsstufen 5 und 6 des Hauptschul- und Realschulzweiges und am Standort Rosendahl-Osterwick die Jahrgangsstufen 7 bis 10 des Hauptschul- und Realschulzweiges unterrichtet.

 

  1. Der Hauptschulzweig und der Realschulzweig der Verbundschule Legden Rosendahl werden jeweils auf zwei Züge pro Schuljahr begrenzt. Ausnahmsweise ist in einzelnen Jahren mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde auch ein dritter Zug im Hauptschulzweig möglich.

 

  1. Am Realschulzweig der Verbundschule Legden Rosendahl werden keine Schüler aus den Nachbarstädten Ahaus, Billerbeck und Coesfeld aufgenommen.

 

  1. In der Zeit vom 26.01. bis 30.01.2009 wird das Anmeldeverfahren für die künftige Verbundschule Legden Rosendahl durchgeführt.

 

  1. Die künftige Verbundschule Legden Rosendahl wird in der Trägerschaft eines noch zu gründenden „Schulzweckverbandes Legden Rosendahl“ geführt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Eckpunktepapiers gemeinsam mit der Gemeinde Legden eine Zweckverbandssatzung zu erarbeiten und zur nächsten Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses vorzulegen. Dabei wird vorgeschlagen, die Anzahl der Mitglieder der Zweckverbandsversammlung auf insgesamt 12 Personen vorzusehen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Gemeinde Legden die gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW erforderliche Genehmigung für die Verbundschule Legden Rosendahl einzuholen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Bürgermeister Niehues erklärte, dass zu diesem Tagesordnungspunkt ein Errichtungsbeschluss zu fassen wäre. Der Schul- und Bildungsausschuss hätte am Vortag darüber beraten. Da noch zu einigen Punkten der Gründung eines Schulzweckverbandes Klärungsbedarf bestanden hätte, legte er dem Rat zwei verschiedene Satzungen – die Satzung des Schulzweckverbandes Medebach-Hallenberg und die Satzung des Schulzweckverbandes Horstmar-Schöppingen – zur Information vor. Hieran könne man sich beim Entwurf der eigenen Schulzweckverbandssatzung orientieren. Er wies darauf hin, dass es zweckmäßig sei, im Eckpunktepapier zu regeln, dass das Eigentum und die Unterhaltung der Schulgebäude in den Händen der jeweiligen Kommunen verblieben. Bezüglich der Forderung des sachkundigen Bürgers Kreutzfeldt in der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses, die Gebäude dem Schulzweckverband zu übertragen, erklärte er, dass eine zwischenzeitlich erfolgte Prüfung ergaben habe, dass die Eigentumsübertragung an den Zweckverband nicht zu empfehlen sei.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil ergänzte, dass er bezüglich der Einzelfragen zum Eckpunktepapier mit Vertretern der Gemeinden Medebach, Hallenberg und Schöppingen Gespräche geführt habe. Diese hätten folgendes im Ergebnis gezeigt:

 

  1. Hallenberg und Medebach hätten eine Zweckverbandssatzung mit dem Ziel geschlossen, möglichst viele Angelegenheiten bei den jeweiligen Trägern der Verbundschule zu belassen und nicht in die Zuständigkeit des Zweckverbandes zu geben. Diese Regelung sei auch Ziel des mit der Gemeinde Legden verwaltungsseitig abgestimmten Eckpunktepapiers.

 

  1. Schöppingen und Horstmar hätten sich mit ihrer Zweckverbandssatzung an die Satzung von Hallenberg-Medebach angelehnt. Aufgrund der besonderen Verflechtung des Zweckverbandes Horstmar-Schöppingen mit der Stadt Steinfurt aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Beschulung von Gymnasialschülern von Steinfurt in Horstmar werde in der Zweckverbandssatzung geregelt, dass Teile der Schlüsselzuweisungen und Schulpauschale von den beiden Kommunen an den Schulverband abzuführen seien. Dies habe zur Folge, dass die verbleibende Umlage sich entsprechend reduziere.

 

Seitens der Gemeinde Schöppingen werde diese Regelung bereits für in der Praxis nicht tauglich eingestuft. Es sei dringend davor gewarnt worden, diesen Weg bei der Finanzierung der Kosten überhaupt zu gehen.

 

  1. Hinsichtlich der Schlüsselzuweisungen und Schulpauschale erhalte jede Gemeinde für ihre Schüler eine entsprechende Berücksichtigung im Finanzausgleich, also wie bisher. Die Schülerzahlen der künftigen Verbundschule müssten entsprechend auf die Herkunftskommunen verteilt werden.

 

  1. Schöppingen und Horstmar hätten beide bis zum 30.11.2008 einen Antrag auf Landeszuwendung aus dem 1000-Schulen-Programm für die Übermittagbetreuung gestellt, obwohl beide Kommunen nicht mehr Schulträger seien, sondern der Schulzweckverband. Im Falle Schöppingen und Horstmar sei bereits seitens des zuständigen Landesministeriums der Bezirksregierung Münster bestätigt worden, dass beide Antragsteller, also die Gemeinden als Eigentümerinnen der Schulen, eine Landeszuwendung erhalten würden. Diese Vorgehensweise könne auch bei weiteren - späteren - Förderprogrammen Grundlage sein.

 

  1. Soweit künftig Landeszuwendungen für 13plus bzw. Nachfolgeprogramm beantragt würden, habe dies durch den Zweckverband als Schulträger zu erfolgen. Das entspräche auch der Kostenregelung in dem Eckpunktepapier.

 

 

Anschließend folgte der Rat dem Beschlussvorschlag des Schul- und Bildungsausschusses und fasste folgenden Beschluss: