Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Die der Sitzungsvorlage VII/761 als Anlage I beigefügte 17. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig bei 1 Enthaltung

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die entsprechende Sitzungsvorlage.

 

Ratsmitglied Neumann verwies auf einen wenige Tage zuvor von Herrn Branse veröffentlichten Leserbrief in der Presse und bat um Auskunft, ob nach der Einführung der Papiertonne den Kosten Einnahmen gegengerechnet würden.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass der in Rosendahl gesammelte Altpapieranteil insgesamt zu einer Reduzierung der Kosten beigetragen habe.

 

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Schulze Baek erklärte Kämmerer Isfort, dass der Rosendahler Altpapieranteil gebührenmindernd in die Kalkulation des Kreises Coesfeld eingeflossen sei. Wegen der entgangenen Einnahmen aufgrund der Aufgabe der eigenen Sammlung könne von einem „Nullsummenspiel“ gesprochen werden.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass er eine mündliche Auskunft seitens des Kreises Coesfeld für unzureichend halte; er hätte gerne eine schriftliche Auskunft des Kreises über die Kalkulation. Dennoch werde seine Fraktion zustimmen, da ein gültiger Vertrag vorläge.

 

Ratsmitglied Löchtefeld verwies auf die Quersubventionierung von Restmüll und Biomüll durch die Erlöse aus der Papiersammlung. Es gäbe aufgrund der Papiersammlung durch die Fa. Remondis zwar einen höheren Aufwand, andererseits aber auch höhere Erlöse beim Verkauf des Altpapiers.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärte, dass er die Berechnungen der Kalkulation zwar nachvollziehen könne, er aber eine Quersubventionierung nur auf den Restmüll, nicht auf den Biomüll bezogen vorziehen würde.

 

Kämmerer Isfort erläuterte, dass bei einer Neuausschreibung der Dienstleistung darauf hingewirkt werde, dass die Entgelte direkt an die Kommune flössen. Zurzeit sei dieses aber noch nicht möglich.

 

 

Anschließend folgte der Rat dem Beschlussvorschlag des Ver- und Entsorgungsausschusses und fasste folgenden Beschluss: