Ausschussmitglied Schulze Baek wies eingangs darauf hin, dass in der heutigen Sitzung eine Entscheidung getroffen werden müsse. Die CDU-Fraktion werde dem Verwaltungsvorschlag zustimmen.

 

Ausschussvorsitzender Branse fragte nach, wie bei einer Auflösung von Abwasserwerk und Wasserwerk die Behandlung der bilanziellen Werte dieser Betriebe erfolge. Fachbereichsleiter Isfort wies darauf hin, dass die Gemeinde bei der derzeitigen Organisationsform immer schon Eigentümer des Vermögens und Schuldner von Verbindlichkeiten war. Während derzeit Vermögen und Verbindlichkeiten an drei Stellen (Haushalt, 2 Bilanzen) ausgewiesen wird, werden diese nach einer möglichen Auflösung zu einer Bilanz zusammengeführt. Das NKF ermöglicht allerdings eine Bewirtschaftung und Darstellung der Bilanzwerte für die entsprechenden Produkte. Im Falle des Wasserwerkes ist dies sogar sachlich zwingend, da aufgrund der Steuerpflicht eine Steuerbilanz zu erstellen ist.

 

Ausschussvorsitzender Branse führte aus, dass ihm wichtig sei, dass Abwasserwerk und Wasserwerk weiterhin erhalten bleiben. Da eine finanzwirtschaftliche Getrennthaltung unabhängig davon, ob die Aufgabenbereiche als Regie- oder Eigenbetriebe geführt werden, erforderlich sei, sehe er keine Einsparungspotentiale. Er stellte vor diesem Hintergrund die Frage, warum die Verwaltung eine Beibehaltung der Betriebe in der derzeitigen rechtlichen und organisatorischen Struktur nicht akzeptiere.

 

Fachbereichsleiter Isfort machte deutlich, dass es sich bei der Entscheidung über eine Auflösung um eine ausschließlich politische Entscheidung handele die verwaltungsseitig nicht zu bewerten sei. Von der Verwaltung würden lediglich Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit, den sich bietenden Möglichkeiten einer alternativen Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des NKF, den kostenmäßigen Auswirkungen usw. aufgezeigt. Diese Informationen sollten den politischen Entscheidungsprozess unterstützen aber keinesfalls ersetzen. In der Sitzungsvorlage sei hierauf ausdrücklich hingewiesen worden.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld fragte nach den vertraglichen Bindungen mit den Stadtwerken Coesfeld hinsichtlich der kaufmännischen Betriebsführung. Wenn Abwasserwerk und Wasserwerk aufgelöst würden, werde die kaufmännische Buchführung im Hause erledigt, die technische Betriebsführung für das Wasserwerk bliebe jedoch bei den Stadtwerken. Für eine Entscheidung sei daher auch von Bedeutung, ob und wie lange die Gemeinde Rosendahl vertraglich gebunden sei.

 

Bürgermeister Niehues teilte mit, dass die Verträge hinsichtlich der kaufmännischen Buchführung zum Ende des Jahres gekündigt seien. Hinsichtlich der Regelungen für das Wasserwerk ergäbe sich noch Klärungsbedarf, da der Vertrag hinsichtlich seiner Laufzeit an den Wasserliefervertrag gekoppelt sei. In dieser Angelegenheit finde am 6. September ein Gespräch mit den Stadtwerken im Rathaus statt. Über das Ergebnis werde er den Ausschuss konkret unterrichten.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Fedder wies Bürgermeister Niehues darauf hin, dass der Rat im Rahmen des Produkthaushaltes die Produkte festlegt. Es können separate Produkte gebildet werden. Alle Daten werden auch im NKF in gewohnter Form geliefert. Ziel sei die Verwaltungsvereinfachung.

 

Es sei wichtig, so Ausschussmitglied Schulze Baek, dass die Kontrollfunktion für Rat und Ausschuss erhalten bleibe.

 

Ausschussmitglied Mensing wies darauf hin, dass die Einsparungen im kaufmännischen Bereich nicht dadurch zustande kommen, dass man das Wasser- und Abwasserwerk in das NKF überführe. Die Einsparung hätte man auch, wenn man die Eigenbetriebe ließe.

 

Bürgermeister Niehues bemerkte hierzu, dass für den Fall der Beibehaltung der Eigenbetriebe u.a. ein erheblich höherer Verwaltungsaufwand wegen der weiterhin vollständig getrennten Planung, Buchführung und Rechnungslegung entstehe, was mit dem vorhandenen Personal kaum zu leisten sei. Da er für die Buchführung keine zusätzlichen Stellen im Rathaus einrichten wolle, bitte er eindringlich darum, den Verwaltungsvorschlag mitzutragen.

 

Ausschussmitglied Mensing fragte nach, ob rechtlich abgeklärt sei, dass im Falle der Beibehaltung der Eigenbetriebe zukünftig jeweils gesonderte Bankkonten einzurichten seien oder aber auch eine Zusammenführung der Liquiditätsmittel zulässig sei.

Fachbereichsleiter Isfort beantwortete die Frage dahingehend, dass es zwar grundsätzlich möglich sei die liquiden Mittel aller Bereiche gemeinsam zu bewirtschaften, hierzu bedürfe es jedoch eines gesonderten Liquiditätsmanagements. Zu dessen Einrichtung und Führung bedürfe es jedoch formalrechtlicher Grundlagen und entsprechender Richtlinien.

 

Auf entsprechende Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Branse führte Bürgermeister Niehues aus, dass die Sorge einer Vermengung zwischen den Bereichen “Wasserwerk” und “Abwasserwerk” sowie des allgemeinen Haushaltes nach Rückführung der Eigenbetriebe in gemeindliche Regiebetriebe völlig unbegründet sei. Es bestehe eine zwingende sachliche Notwendigkeit, die Bereiche “Abwasserbeseitigung” und “Wasserversorgung” finanzwirtschaftlich getrennt zu führen. Die Notwendigkeit ergebe sich zum einen aus dem KAG für die Gebührenbedarfsberechnung sowie zum anderen aus der Notwendigkeit zur Erstellung eines steuerlichen Abschlusses.

 

Er wies nochmals auf die mögliche Bildung eines Ausschusses für Ver- und Entsorgungsangelegenheiten hin. Dieser Ausschuss könne mit den gleichen Kompetenzen und Zuständigkeiten wie der jetzige Werksausschusses ausgerüstet werden.

 

Für die WIR-Fraktion stellte Ausschussmitglied Mensing fest, dass diese die Eigenbetriebe nicht als gemeindliche Regiebetriebe in den Haushalt zurückführen sondern fortführen wolle. Die Eigenbetriebsverordnung solle weiter angewandt werden, Einsparungspotentiale sehe die WIR nicht. Einsparungen im kaufmännischen Bereich könnten nach seiner Auffassung auch gemacht werden, wenn man die Eigenbetriebe eigenständig lasse.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Mensing teilte Fachbereichsleiter Isfort mit, dass deutlich mehr als 80 % der Abgabenpflichtigen am Bankeinzugsverfahren teilnehmen.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek bat um Abstimmung.

 

Bürgermeister Niehues schlug abschließend vor, auf die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses den Punkt Produktbildung für 2006 aufzunehmen. Der Rat könne dann am 15. September beschließen, dass die Produkte “Abwasserbeseitigung” und “Wasserversorgung” gebildet werden. Die geäußerten Bedenken könnten damit ausgeräumt werden.

 

 

 

Der Werksausschuss fasste folgende Beschlussvorschläge für den Rat:

 

1.   Die Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung “Abwasserwerk” und des Eigenbetriebes “Wasserwerk” zum 31.12.2005 und deren zukünftige Führung als Regiebetrieb im Rahmen des gemeindlichen (NKF-)Haushaltes wird beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:                         6 Ja-Stimmen

                                                              3 Nein-Stimmen

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu erforderlichen Schritte, wie sie in der Sitzungsvorlage zur Werksausschusssitzung vom 22.06.2005, TOP 4 ö.S. dargelegt sind, einzuleiten.

 

Abstimmungsergebnis:                         6 Ja-Stimmen

                                                              3 Nein-Stimmen