Sitzung: 18.12.2008 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VII/767
Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die derzeit geltenden Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2009 wie folgt beschlossen:
a) Grundgebühr je Abfuhr von 89,08 € auf 102,38 €,
b) Gebühr
je m3 entnommenem Klärschlamm
aus Kleinkläranlagen von 3,18 € auf 3,17
€,
c) Gebühr
je m3 entnommenem Abwasser
aus abflusslosen Gruben unverändert
auf 2,22 €.
Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
Bürgermeister Niehues verwies auf die entsprechende Sitzungsvorlage.
Anschließend folgte der Rat dem Beschlussvorschlag des Ver- und
Entsorgungsausschusses und fasste folgenden Beschluss: