Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die derzeit geltenden Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2009 wie folgt beschlossen:

 

a)    Grundgebühr je Abfuhr                                        von 89,08 €    auf       102,38 €,

b)    Gebühr je m3 entnommenem Klärschlamm
aus Kleinkläranlagen                                            von  3,18 €     auf          3,17 €,

c)    Gebühr je m3 entnommenem Abwasser
aus abflusslosen Gruben                                     unverändert    auf          2,22 €.

 


Abstimmungsergebnis:                         19 Ja-Stimmen

                                                                2 Nein-Stimmen

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die entsprechende Sitzungsvorlage.


Anschließend folgte der Rat dem Beschlussvorschlag des Ver- und Entsorgungsausschusses und fasste folgenden Beschluss: