Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die der Sitzungsvorlage Nr. VII/771 als Anlage I beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Gemeinde Rosendahl für das Haushaltsjahr 2009 wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.


Abstimmungsergebnis:                         20 Ja-Stimmen

                                                                2 Nein-Stimmen

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die entsprechende Sitzungsvorlage. Er erläuterte, dass die Hebesätze im Vergleich zum Vorjahr unverändert blieben, eine Beschlussfassung aber bereits in dieser Sitzung notwendig sei, um für die zu erstellenden Steuerbescheide eine gültige Rechtsgrundlage zu schaffen. Die geplante Verabschiedung des Haushaltes im Februar 2009 erfolge hierfür zu spät.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erkundigte sich nach dem Differenzbetrag beim Steueraufkommen, der sich aus der Anhebung der Hebesätze im Jahr 2008 ergebe.

 

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass er die entsprechenden Anteile ermitteln müsse und schlug daher eine Beantwortung über das Protokoll vor.

 

 

Hinweis:

 

Das Steueraufkommen im Haushaltsjahr 2008 stellt sich wie folgt dar:

 

                                                           Hebesatz                  Steueraufkommen     Anteil aus Hebe-

                                                                                                                                satzanhebung

Grundsteuer A                                   202 v.H. (192 v.H.)  160.829,97 €              7.961,88 €

Grundsteuer B                                   400 v.H. (381 v.H.)  1.242.499,19 €           59.018,71 €

Gewerbesteuer                                  420 v.H. (403 v.H.)  2.743.543,59 €           111.048,19 €

 

(in Klammern Hebesätze bis einschließlich 2007)

Anmerkung:    Die vorstehend aufgeführten Anteile aus der Hebesatzanhebung wirken für die Gemeinde in vollem Umfang ertragsverbessernd, d.h. sie bleiben bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen ebenso unberücksichtigt wie bei der Festsetzung der Kreisumlagen.

 

 

Fraktionsvorsitzender Branse stellte die Vermutung an, dass mit Rücksicht auf die Kommunalwahlen 2009 auf eine Anhebung der Hebesätze verzichtet werde. Seine Fraktion werde jedoch dem Beschlussvorschlag zustimmen, obwohl er der Auffassung sei, dass den Bürgern die Steuern auferlegt würden, ohne dass der Haushalt ausgeglichen werden könne.

 

 

Anschließend fasste der Rat folgenden Beschluss: