Kämmerer Isfort berichtete über die abschließende Erledigung der in öffentlicher Sitzung des Ausschusses am 10.12.2008 gefassten Beschlüsse.

 

Ausschussmitglied Schröer erkundigte sich, ob der Kreis Coesfeld bereits dazu Stellung genommen habe, warum die Grundgebühr für die im Rahmen des gemeindlichen Anschluss- und Benutzungszwanges aufgestellten Restmüllgefäße für die 60 l, 90 l und 120 l Gefäße einheitlich seien und für das 240 l Gefäß ein anderer Wert ermittelt werde.

 

Kämmerer Isfort berichtete, dass es richtig sei, dass bei der Grundgebühr des Kreises Coesfeld für jedes im Rahmen des gemeindlichen Anschluss- und Benutzungszwanges aufgestellte Restmüllgefäß lediglich zwischen dem 240 l Gefäß und kleineren Gefäßen unterschieden werde. Bei der Festsetzung der Grundgebühr seien die Gemeinden jedoch beteiligt worden.

 

Ausschussmitglied Schröer stellte fest, dass seine Fraktion dann einen separaten Antrag stellen müsse, dass bei der Neuausschreibung der Abfallwirtschaft auf eine weitere Differenzierung der Grundgebühren nach Größe der Abfalltonnen hingewirkt werde.

 

Bürgermeister Niehues bejahte dieses.