Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt.

 

Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes “Holtwick-Ost”, Ortsteil Holtwick, wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zzt. gültigen Fassung und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der zzt. gültigen Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/781 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


 

Ausschussvorsitzender Barenbrügge verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/781.

 

Ausschussmitglied Henken erkundigte sich, warum in der Satzung und in der Begründung der vereinfachten Änderung das Grundstück 83 aufgeführt und das gleiche Grundstück auf der Planzeichnung mit der Nummer 41 bezeichnet wurde.

 

Fachbereichsleiter Wellner erläuterte, dass die Bezeichnung Gemarkung Holtwick, Flur 7, Flurstück Nr. 83 die aktuelle Katasterbezeichnung sei. Der Bebauungsplan jedoch die Bezeichnung 41 enthalte und auf seiner Grundlage die Zeichnung zur vereinfachten Änderung erstellt wurde.

 

Ausschussmitglied Henken fragte nach, warum das Grundstück Nr. 34 nicht Teil des Änderungsbereiches sei.

 

Fachbereichsleiter Wellner antwortete, dass der Grundstückseigentümer im Rahmen der Anhörung der betroffenen Bürger beteiligt worden sei und nicht den Wunsch auf Einbeziehung seines Grundstückes in den Änderungsbereich ausgesprochen habe.

 

Sodann fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat