Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

 

Das Verfahren zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Eichenkamp" im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/782 beigefügten Entwurf durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:                         8 Ja-Stimmen

                                                              1 Enthaltung


 

Ausschussvorsitzender Barenbrügge verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/ 782.

 

Ausschussmitglied Steindorf erkundigte sich, ob der Verwaltung ein Nutzungskonzept für das neu erworbene Flurstück Nr. 141 vorliege und ob eine Verlegung der bisherigen LKW-Zufahrt am "Eichenkamp" auf dieses Grundstück vorgesehen sei.

 

Fachbereichsleiter Wellner berichtete, dass der Verwaltung kein neues Nutzungskonzept vorliege und auch nicht bekannt sei, dass eine Verlegung der Zufahrt vorgesehen sei.

 

Ausschussmitglied Steindorf merkte an, dass er davon ausgehe, dass der Ausschuss über eine Nutzungsänderung in diesem Bereich informiert und gegebenenfalls beteiligt werde.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass der Eigentümer einen Teil der auf diesem Grundstück bestehenden Halle vermieten und den anderen Teil selber nutzen möchte.

 

Ausschussmitglied Henken fragte nach, ob eine Beseitigung der bestehenden Schüttgutboxen vorgesehen sei und ob die durch die vereinfachte Änderung gestrichene Anpflanzung von Hecken und Sträuchern ersetzt werden müsse.

 

Fachbereichsleiter Wellner antwortete, dass der Antrag auf Beseitigung der Schüttboxen bereits vorliege. Für den Ausgleich der wegfallenden Anpflanzungen werde ein Vertrag zwischen den Wirtschaftsbetrieben des Kreises Coesfeld und dem Eigentümer geschlossen. Dieses erfolge in enger Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld. Für den notwendigen Ausgleich sei die Bepflanzung einer Fläche auf dem Gebiet der Gemeinde Rosendahl vorgesehen.

 

Ausschussmitglied Mensing erkundigte sich, wie viel Quadratmeter Ausgleichsfläche wegfallen und ob der Eigentümer nicht verpflichtet werden könne den Ausgleich im Plangebiet zu erbringen.

 

Fachbereichsleiter Wellner antwortete, dass ca. 2.700 qm entfallen.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass im Zeitpunkt der Rechtskrafterlangung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung des Gewerbegebietes Eichenkamp" der Ausgleich innerhalb des Plangebietes erfolgen musste, weshalb die Anpflanzungen, die jetzt aufgehoben werden sollen, ausgewiesen wurden. Nach der heutigen Rechtslage sei ein Ausgleich außerhalb des Plangebietes möglich und auch ausdrücklich gewünscht, um nicht wertvolle Gewerbeflächen hierfür einsetzten zu müssen.

 

Ausschussmitglied Henken erkundigte sich, wie ein zukünftiger Mieter der bestehenden Halle die Zufahrt nutzen könne.

 

Bürgermeister Niehues führte aus, dass man hierzu erst dann eine Auskunft geben könne, wenn man wisse, welche Nutzung dort vorgesehen sei.

 

Ausschussmitglied Henken berichtete, dass zur "Holtwicker Straße" hin ein Wall bestanden habe, der mittlerweile entfernt wurde. Er fragte nach, ob dieser entfernt werden durfte.

 

Fachbereichsleiter Wellner erläuterte, dass der Wall nicht im Bebauungsplan "2. Erweiterung des Gewerbegebietes Eichenkamp" festgeschrieben sei und somit entfernt werden durfte.

 

Der Ausschuss fasste folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: