Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Die der Sitzungsvorlage Nr. VII/793 als Anlage beigefügte 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über das Friedhofs- und Bestattungswesen im Ortsteil Holtwick (Friedhofsgebührensatzung) wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.


Abstimmungsergebnis:                         9 Ja-Stimmen

                                                              1 Nein-Stimme


Bürgermeister Niehues verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage, insbesondere darauf, dass die neue Gebührenkalkulation einen Kalkulationszeitraum von zwei Jahren umfasse.

 

Fraktionsvorsitzender Weber bekundete sein Befremden, dass Maßstabseinheit bei der Bestattungsgebühr die Anzahl der Bestattungen sei. Er fragte nach ob es zwingend sei, die Gebühr so zu ermitteln oder ob es auch andere Kalkulationsmethoden gebe.

 

Sachbearbeiterin Berger wies darauf hin, dass eine kostenrechnende Einrichtung grundsätzlich mit kostendeckenden Gebühren zu kalkulieren sei. Die Prognose müsse an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden und auf einer vernünftigen Grundlage ermittelt worden sein. Die Inanspruchnahme eines Friedhofs sei nun mal an die Sterbefälle gebunden. Darüber hinaus sei man an die gesetzlichen Vorschriften gebunden.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass Gesetzesgrundlage das Kommunale Abgabengesetz (KAG) sei.

 

Ausschussmitglied Neumann lobte die vorgelegte Gebührenkalkulation. Diese könne nachvollzogen werden. Im Vergleich mit den aktuellen Gebührensätzen der Städte Billerbeck, Coesfeld und Gescher sowie den Gebührensätzen der katholischen Kirchengemeinden Darfeld und Osterwick liege Holtwick nicht an der Spitze. Er verwies bezüglich der Höhe der Gebühren an dieser Stelle nochmals auf die seinerzeitige Diskussion zum Thema FriedWald.

 

Fraktionsvorsitzender Branse wies darauf hin, dass eine Gebührenkalkulation mit einem Kalkulationszeitraum von zwei Jahren den Nachteil habe, dass noch später eingegriffen werden könne. Dieses System löse das Problem nicht, es handele sich hier allenfalls um eine Hilfslösung. Die Gebührenkalkulation leide schon lange an Mängeln, so könnten diese nicht geheilt werden.

 

Fraktionsvorsitzender Neumann erinnerte daran, dass seinerzeit überlegt worden sei, den grünpolitischen Wert auf 20 % hoch zu setzen. Er fragte nach, warum dies nicht umgesetzt worden sei.

 

Sachbearbeiterin Berger erläuterte den Sinn des grünpolitischen Wertes. Dieser sage aus, dass ein Friedhof auch einen Erholungswert habe. Es gebe Richtlinien, in welcher Höhe dieser Wert anzusetzen sei. Je mehr Grünflächen auf einem Friedhof vorhanden sei, desto höher könne der grünpolitische Wert angesetzt werden. Im Vergleich mit anderen Friedhöfen liege der Friedhof Holtwick mit seinen vorhandenen Grünflächen mit 10 % am äußersten Limit, weil der Friedhof schon sehr hoch mit Gräbern belegt sei. Der grünpolitische Wert könne nicht als „Stellschraube“ für die Ermittlung der Gebühr genutzt werden.

 

 

Abschließend fasste der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: