Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Dem Antrag des Amtes für Agrarordnung Coesfeld auf Zustimmung gem. § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz zur Änderung der Gemeindegrenze zwischen Billerbeck und Rosendahl in der Flurbereinigung “Aulendorf” wird nicht zugestimmt, da die vorgenommene Gemeindegrenzenänderung nicht ausgewogen ist. Hierfür sprechen der Flächenverlust von knapp 8 ha und auch die bei der Gemeinde Rosendahl verbleibenden und an der künftigen Gemeindegrenze gelegenen – teilweise ausgebauten und teilweise unausgebauten – Wegeflächen.

 

Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens ist ein ausgewogener Flächenaustausch zwischen den beteiligten Kommunen abzustimmen und zu realisieren. Hierbei ist zu prüfen, ob das im Eigentum der Gemeinde Rosendahl stehende Grundstück Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel Flur 1 Flurstück 103 zu dem Flurbereinigungsverfahren hinzugezogen werden kann und für dieses Grundstück eine Gemeindegrenzenänderung gem. § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz möglich ist. Hierdurch könnten sich langfristig für die Gemeinde Rosendahl weitergehende Einwirkungsmöglichkeiten (z.B. für die Aufstellung eines Bebauungsplanes) ergeben.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Bezug: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.12.2005, TOP 12

 

Die Angelegenheit war bereits Gegenstand einer umfassenden Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss. Der in dieser Sitzung erarbeitete Beschlussvorschlag stand nunmehr zur Beratung und Entscheidung an.

 

Ratsmitglied Söller gab ergänzend zur Gesamtthematik seitens der CDU-Fraktion eine umfassende Stellungnahme ab, die als Anlage I dem Protokoll beigefügt ist. Die Stellungnahme zielte darauf ab, dem Antrag des Amtes für Agrarordnung nicht zuzustimmen und eine Entscheidung auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vorzunehmen. Hierbei sei aber der Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass das Verfahren “Aulendorf” keiner erneuten Wiedereröffnung bedürfe, da es noch nicht abgeschlossen sei.

 

 

Der Rat folgte sodann – unter Streichung des Begriffes “Neueröffnung” im zweiten Absatz - dem Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses und fasste folgenden Beschluss: