Herr Neumann erkundigte sich, ob die Beibehaltung des kalkulatorischen Zinssatzes von 5 % in den Gebührenhaushalten heute noch zeitgemäß sei.

 

Kämmerer Isfort erläuterte, dass die Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes letztendlich eine politische Entscheidung sei, da dieser in den Gebührenkalkulationen mit enthalten sei. Bei der Festsetzung dieses Zinssatzes sei die Gemeinde jedoch an den Grundsatz der Langfristigkeit gebunden. Die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes richte sich nicht nach dem aktuellen Kreditmarkt, sondern soll einen Durchschnitt des Zinssatzes von mehreren Jahrzehnten darstellen. Ein Zinssatz von 5 % sei daher eher zu niedrig angesetzt. Dieses habe das Gemeindeprüfungsamt bereits beanstandet.

 

Herr Neumann bat um darum ihm gesetzlichen Bestimmen hierzu einschl. Kommentierung und Rechtsprechung zukommen zu lassen.

 

Kämmerer Isfort sagte dieses zu.