Ausschussmitglied Weber wies auf die fehlende Fahrbahnmarkierung der Straße "Am Holtkebach" im Einmündungsbereich der "Coesfelder Straße" (B 474) hin. Er bat um Auskunft darüber, wann dieses erfolgen werde.

 

Fachbereichsleiter Wellner erläuterte, dass es sich bei der Straße "Am Holtkebach" um eine Landstraße handele. Die Fahrbahnmarkierung falle daher in den Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes. Seines Wissens fehle es hier jedoch noch an der Abnahme der dort durchgeführten Straßenbaumaßnahme.