Ausschussmitglied Fliß bat um Auskunft, ob die sog. Swap-Geschäfte zustimmungspflichtig sind bzw. gewesen wären.

 

Bürgermeister Niehues verneinte die Zustimmungspflicht. Der Kämmerer sei für die finanziellen Angelegenheiten einer Kommune zuständig. Ob die Kompetenz des Kämmerers hinsichtlich der Swap-Geschäfte eingeschränkt werden könne, müsse geklärt werden.