In Beantwortung einer diesbezüglichen Anfrage von Fraktionsvorsitzendem Steindorf erklärte Bürgermeister Niehues, dass das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW als oberste Denkmalbehörde für die abschließende Entscheidung über das Bodendenkmal Haus Holtwick zuständig sei.