Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Die der Sitzungsvorlage Nr. VII/242 als Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Rosendahl wird mit folgender Änderung in Artikel III beschlossen:

 

“Artikel I dieser 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung tritt am 01. Januar 2006 in Kraft.

Artikel II dieser 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung tritt rückwirkend am 01. Januar 2005 in Kraft.”

 

Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.


Abstimmungsergebnis:          18 Ja-Stimmen

                                                 7 Nein-Stimmen

                                                 1 Enthaltung

 

 


Bezug: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.12.2005, TOP 2

 

Die Beratung der 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Rosendahl konzentrierte sich im wesentlichen auf den Inhalt des Artikels III, der den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Artikels I (Streichung des § 10 Abs. 1 Satz 2, der eine Begrenzung der Anzahl der Fraktionssitzungen, für die Sitzungsgeld gezahlt wird, vorsah) bzw. des Artikels II (Anpassung der Verdienstausfallpauschale für selbständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rosendahl in § 10 Abs. 4, letzter Satz) vorsah.

 

Unstrittig war während der Beratung für alle Fraktionen der im Beschlussvorschlag aufgenommene rückwirkende Termin des Inkrafttretens von Artikel II.

 

In diesem Sinne äußerte sich auch Ratsmitglied Kuhl, wies aber darauf hin, dass er sich wegen persönlicher Betroffenheit (als beruflich selbständiges Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Rosendahl) bei der Abstimmung enthalten werde.

 

Eine intensivere Beratung erforderte die vorgesehene Änderung in Artikel III bezüglich des Artikels I, und zwar im besonderen im Hinblick auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens sowie der Anzahl der Fraktionssitzungen, für die Sitzungsgeld gezahlt werde.

 

Bürgermeister Niehues begründete die im Beschlussvorschlag aufgenommene Rückwirkung mit dem Hinweis auf die erhöhte Anzahl der Rats- und Ausschusssitzungen sowie der sehr umfangreichen jeweiligen Tagesordnungen. Allein im Jahr 2005 hätten 41 Sitzungen stattgefunden, hierzu seien 210 Sitzungsvorlagen erstellt und beraten worden (ab Beginn der Wahlperiode im Oktober 2004 sogar insgesamt 267 Sitzungsvorlagen). Zwangsläufig wäre auch der Beratungsbedarf in den Fraktionen gestiegen, so dass die derzeitige Begrenzung der Anzahl der Fraktionssitzungen, für die Sitzungsgeld gewährt würde, auf 20 Sitzungen nicht mehr zeitgemäß sei. Der zeitliche Einsatz der Mandatsträger für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger rechtfertige außerdem das rückwirkende Inkrafttreten, wofür er auch stimmen werde.

 

Für die SPD-Fraktion stellte Ratsmitglied Branse heraus, dass er eine rückwirkende Regelung nicht gutheißen werde und er dies dem Antrag der CDU-Fraktion auch nicht entnommen hätte. Die Zahlung einer Entschädigung an die Ratsmitglieder sei grundsätzlich richtig, allerdings erfordere die “politische Hygiene”, dass die Satzung nur für die Zukunft gelten dürfe bzw. eine rückwirkende Zahlung frühestens ab Antragstellung – dem 12. Oktober 2005 - vorgesehen werden könne.

 

Für die CDU-Fraktion betonte Ratsmitglied Steindorf, dass der zugrunde liegende Antrag seiner Fraktion vom 12. Oktober 2005 auf eine Rückwirkung abgestellt gewesen sei. Seine Fraktion würde keineswegs uferlos beraten, sondern nur vermeiden wollen, dass notwendiger Beratungsbedarf, der in einer verhältnismäßig großen Fraktion zwangsläufig zeitaufwändig sei, unzumutbar abgekürzt werde. Eine Entscheidung hierüber brächte auch die Wertschätzung der Arbeit aller Mandatsträger zum Ausdruck.

 

Ratsmitglied Schulze-Baek ergänzte, dass erst im September 2005 die Überschreitung der Sitzungsanzahlgrenze abschätzbar gewesen sei. Unmittelbar danach hätte die CDU-Fraktion den entsprechenden Antrag gestellt. Der Beratungsgang hätte schließlich dazu geführt, dass erst Mitte Dezember darüber abschließend entschieden werden könne. Eine Rückwirkung hielte er daher für zulässig, weil vernünftig und begründet.

 

Ratsmitglied Rottmann schloss sich diesen Ausführungen an und wies darauf hin, dass es für alle Beteiligten Vertrauenssache wäre, die unbegrenzte Anzahl der Sitzungen nicht auszunutzen.

 

Für die WIR-Fraktion nahm Ratsmitglied Neumann die Haltung ein, dass Ratsmitglieder nicht anders zu behandeln seien als Bürgerinnen und Bürger, für die auch erst ab Datum der Antragstellung Gelder gewährt würden. Außerdem sähe die Mustersatzung des NW Städte- und Gemeindebundes eine Begrenzung der Fraktionssitzungen vor. Diese Grenze sei in benachbarten Städten und Gemeinden im Durchschnitt bei 20-25 Sitzungen angesetzt. Einen Verzicht auf eine angemessene Obergrenze könne er nicht mittragen, da dies in der Bürgerschaft einen schlechten Eindruck hinterließe. Der Rat solle sich in dieser Hinsicht selbst reglementieren.

 

Dieser Ansicht schloss sich Ratsmitglied Mensing an. Er verwies darauf, dass es zur Berechnung einer Obergrenze sinnvoller sei, die Satzung am 01.01. eines Jahres in Kraft treten zu lassen, statt einen Termin in einem laufenden Monat zu wählen.

 

Ratsmitglied Riermann bestätigte ebenfalls diese Haltung und verwies darauf, dass Ratsarbeit eine ehrenamtliche Tätigkeit sei, die nicht entschädigt werden solle. Dies sei in Vereinen mit ehrenamtlich Tätigen wie z.B. im Sportverein, auch nicht üblich.

 

Hierauf entgegnete Ratsmitglied Kuhl, dass die Mehrzahl der Mandatsträger zusätzlich noch mindestens ein weiteres Ehrenamt innehätten, für das sie unentgeltlich tätig seien. Es dürfe auch nicht vergessen werden, dass die Vorbereitungszeit für die jeweiligen Fraktionssitzungen beim Sitzungsgeld schon außer Betracht bliebe. Es handele sich beim Sitzungsgeld auch nicht um eine Bezahlung, sondern um die in der Entschädigungsverordnung verankerte Gewährung einer Entschädigung für einen Zeitaufwand.

 

Ratsmitglied Schröer ergänzte die Ausführungen um den Hinweis, dass angesichts des neuen Sitzungskalenders für 2006 allein bis August schon 19 Fraktionssitzungen notwendig seien. Aus diesem Grund halte er eine Obergrenze für Fraktionssitzungen für nicht sinnvoll. Vielmehr solle nach notwendigem Bedarf beraten werden können. Er schlug vor, diesbezüglich die Satzungsänderung zum 01.01.2006 in Kraft treten zu lassen und keine Begrenzung der Anzahl der Fraktionssitzungen vorzusehen. Es könne sicherlich für alle Ratsmitglieder ein Missbrauch dieser Regelung ausgeschlossen werden.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen plädierte Ratsmitglied Weber für die Aufnahme einer Begrenzung der Anzahl der Fraktionssitzungen, um ein unabsehbares Ansteigen der Anzahl vermeiden zu können.

 

Ratsmitglied Branse schlug vor, die Rückwirkung der Satzungsänderung bezüglich des Artikels I aus dem Beschlussvorschlag zu entfernen und für das Inkrafttreten der diesbezüglichen Satzungsänderung den 01.01.2006 vorzusehen.

 

Ratsmitglied Mensing stellte den Antrag, über das Inkrafttreten der beiden Artikel getrennt abzustimmen. Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass hierüber nur deklaratorisch getrennt abgestimmt werden könne, weil die Satzungsänderung insgesamt nur in einem Beschluss beschlossen werden könne. Da dieses mehrheitlicher Wille des Rates war, ließ Bürgermeister Niehues zunächst über den Artikel I, der zum 01.01.2006 in Kraft treten soll, abstimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:          18 Ja-Stimmen

                                                 7 Nein-Stimmen

                                                 1 Enthaltung

 

 

Anschließend ließ Bürgermeister Niehues über den Artikel II, der rückwirkend zum 01.01.2005 in Kraft treten soll, abstimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:          25 Ja-Stimmen

                                                 1 Enthaltung

 

 

Sodann fasste der Rat folgenden Beschluss: