Ratsmitglied Riermann erkundigte sich, warum die Ermittlung der Abwassergebühr nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch des Frischwassers berechnet, sondern zeitversetzt vorgenommen werde.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass das Wassergeld im Rahmen einer Vorauszahlung durch Abschläge gezahlt würde und erst am Jahresende eine genaue Endabrechnung, die ggf. eine Gutschrift oder Nachzahlungspflicht ergäbe, vorgenommen werde. Die Abwassergebühr hingegen werde durch Satzung als eine Jahresgebühr festgesetzt, für deren Kalkulation und Festsetzung als Maßstab der Wasserverbrauch eines Vorjahres zugrundegelegt werde. Dieses sei der einzig mögliche und erfahrungsgemäß recht verlässliche Maßstab, der allerdings zwangsläufig eine zeitliche Verschiebung mit sich bräche. Diese Verschiebungen würden sich aber auch zeitversetzt wieder ausgleichen.

 

Kämmerer Isfort ergänzte die Ausführungen des Bürgermeisters, indem er erläuterte, dass die Abwassermengen nicht genau messbar seien und deshalb die Gebühren nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab erhoben würden. Der Frischwasserverbrauch sei ein von der Rechtsprechung anerkannter Wahrscheinlichkeitsmaßstab.

 

Ratsmitglied Wünnemann verließ um 21.15 Uhr die Sitzung.