Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sodann fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.     Die Gemeinde Rosendahl beteiligt sich an einer europaweiten Ausschreibung aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden bzw. einzelner Städte und Gemeinden im Kreisgebiet über die Abfallsammlung und -beförderung. Ein neuer Abfallabfuhrvertrag soll wirksam zum 01.01.2011 abgeschlossen werden.

 

2.     Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den beteiligten Städten und Gemeinden eine auf diesen Zweck ausgerichtete öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf der Grundlage des als Anlage I der Sitzungsvorlage Nr. VII/811 beigefügten Entwurfes der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung abzuschließen. Voraussetzung für die Wirksamkeit dieses Beschlusses ist die Genehmigung der Kommunalaufsicht zu diesem Organisationsmodell.

 

3.     Als Beiratsvertreter der Gemeinde Rosendahl werden nach § 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung benannt:

 

1.      Werner Isfort (Leiter des Fachbereiches Finanzen und Controlling)

 

2.      Elke Berger (Produktverantwortliche Abfallbeseitigung und -entsorgung)

 

 4.   Der Bürgermeister wird beauftragt mit den anderen Kommunen im Kreis abzuklären, ob die Abfallsammlung und -beförderung zukünftig in eigener Regie erfolgen soll und daher der Ausschreibungszeitraum von 8 Jahren auf 4 bis 5 Jahre verkürzt werden soll.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage VII/811.

 

Kämmerer Isfort führte aus, dass die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung weitestgehend der alten Vereinbarung von 2004 entspreche.

 

Ausschussmitglied Fedder fragte dazu, ob im Vertrag eine Öffnungsklausel vereinbart werde, die es ermögliche, die Abfallentsorgung gegebenenfalls auch über die zu gründende Infrastrukturgesellschaft abzuwickeln.

 

Kämmerer Isfort entgegnete, dass eine Abfallversorgung in Eigenregie zurzeit nicht angedacht sei.

 

Bürgermeister Niehues führte dazu ergänzend aus, dass auf einer Bürgermeisterrunde dieses Thema angesprochen worden sei, eine Verwirklichung wegen der fehlenden Strukturen in den beteiligten Städten und Gemeinden in absehbarer Zeit aber nicht beabsichtigt sei.

 

Ausschussmitglied Reints erklärte, dass die Kommune selbst handeln kann oder sich einer bereits bestehenden Gesellschaft bedienen könne. Eine Gesellschaftsgründung wäre kurzfristig möglich.

 

Bürgermeister Niehues entgegnete, dass die Gründung einer eigenen Abfallgesellschaft sicherlich kurzfristig möglich sei, nicht aber der Aufbau der gesamten notwendigen Strukturen (Fuhrpark, Personal pp.), um bereits ab 2011 die Abfallbeseitigung selbst durchführen zu können.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld fragte daraufhin, ob der in der Vereinbarung geplante Vergabezeitraum von 8 Jahren nicht verkürzt werden könne.

 

Bürgermeister Niehues teilte daraufhin mit, dass in der nächsten Woche ein Treffen der Bürgermeister stattfinde, bei dem geklärt werden könne, ob eine eigene Abfallgesellschaft anzustreben sei und deshalb der Ausschreibungszeitraum von 8 Jahren auf 4 bis 5 Jahre verkürzt werden solle.

 

Ausschussvorsitzender Schulze Baek schlug vor, den o.g. Vorschlag als Ergänzung zum Beschlussvorschlag aufzunehmen.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld fragte in Bezug auf die Benennung der Beiratsvertreter nach der Zusammensetzung des Arbeitskreises Abfall.

 

Kämmerer Isfort erläuterte, dass darin alle Sachbearbeiter aus dem Bereich Abfallentsorgung der Städte und Gemeinden des Kreises Coesfeld regelmäßig wichtige Themen gemeinsam beraten.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld fragte an, warum in § 3 Nr. 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unterschiedliche Preise für die Gemeindegebiete abgefragt werden. Rosendahl habe durch die gemeinsame Ausschreibung in 2004 seine Deponievorteile zugunsten der anderen Kommunen aufgegeben.

 

Bürgermeister Niehues teilte dazu mit, dass die Diskussion um eine reine Mischkalkulation bereits vor Jahren geführt wurde und verschiedene Gemeinden sich dagegen ausgesprochen hätten. Durch die zeitgleiche Aufgabe der Deponie in Höven sei der regionale Vorteil für Rosendahl ohnehin weggefallen.

 

Ausschussmitglied Fedder fragte an, warum zum Beispiel im Bereich des Papierabfalls jeder Bereich gesondert ausgeschrieben würde.

 

Kämmerer Isfort teilte mit, dass in der nächsten Ver- und Entsorgungsausschusssitzung über veränderte Strukturen der Abfallbeseitigung nachgedacht werden müsse. Es bestehe die Möglichkeit zum Beispiel den Abfuhrrhythmus für die Restmülltonne sowohl für 2-wöchentliche als auch für 4-wöchentliche Abfuhren auszuschreiben, um bei einem späteren Wechsel verlässliche Preise zu haben. Er führte weiter aus, dass jede Kommune ihre eigenen Strukturen habe und diese auch in die Ausschreibung einfließen würden.

 

Ausschussmitglied Branse hob hervor, dass durch die differenzierten Preise für jede Kommune die Einflussnahme an der Gestaltung bestehen bleibe.

 

Ausschussmitglied Söller wies darauf hin, dass durch das Vorhandensein von 11 Angebotsteilen der Anbieter nicht gehindert sei, für sich eine Mischkalkulation anzustellen.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Löchtefeld nach der inhaltlichen Regelung des § 30 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) teilte Bürgermeister Niehues mit, dass er über den Inhalt dieses Paragraphen in der nächsten Ratssitzung berichten werde.

 

Ausschussvorsitzender Schulze Baek fragte, warum die Kostenaufteilung nach § 2 Abs. 3 der Vereinbarung zu gleichen Teilen erfolge.

 

Bürgermeister Niehues teilte mit, dass eine Kostenaufteilung nach einem Einwohner- / Flächenschlüssel wie bei der gemeinsamen Strom- und Gasversorgung am fehlenden Einvernehmen aller beteiligten Städte und Gemeinden scheitere.