Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Das Ingenieurbüro IDEE-SEEGER wird gebeten, zunächst noch für beide Variante eine aktualisierte Wirtschaftlichkeitsberechnung zu erstellen. Hier soll für die Alternative „Gas“ ein Abschreibungszeitraum von 15 Jahren und für die Alternative „Pellet“ ein Abschreibungszeitraum von 20 Jahren berücksichtigt werden.

 

Die endgültige Entscheidung soll durch den Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 18. März 2009 getroffen werden.

 


Abstimmungsergebnis:                         5 Ja-Stimmen

                                                              2 Nein-Stimmen

                                                              2 Enthaltungen


Ausschussvorsitzender Kuhl verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage und begrüßte nochmals Herrn Seeger vom Büro IDEE-SEEGER.

 

Herr Seeger stellte anschließend die Varianten für die Erneuerung der Heizungsanlage vor.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt verwies auf den Schulentwicklungsplan, wonach in einigen Jahren die Antonius-Grundschule einzügig geführt werde. Ab diesem Zeitpunkt sei das Gebäude allein für die Belange der Schule zu groß. Er fragte daher nach, welche der beiden Brennstoffarten sich besser im Teillastverfahren fahren lasse.

 

Herr Seeger antwortete, dass der Gaskessel einfacher auf besondere Situationen reagieren könne. Die Pelletheizung sei träger, es sei jedoch deshalb ein Pufferspeicher vorgesehen. Durch diesen Pufferspeicher werde die Pelletheizung dem Gaskessel näher gebracht. Die Pelletheizung fahre modulierend zwischen 30 und 100 % Leistung.

 

Bürgermeister Niehues fragte nach, ob in der Vergleichsberechnung die längere Abschreibungsdauer der Pelletheizung berücksichtigt wurde:

 

Hierzu teilte Herr Seeger mit, dass für beide Anlagen eine Abschreibungsdauer von 15 Jahren berücksichtigt worden sei. Erfahrungsgemäß könnten jedoch Pelletheizungen um die 20 Jahre betrieben werden.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil wies darauf hin, dass die Erneuerung der Heizung eine Investition darstelle. Die Heizungsanlage sei Teil der Schule. Die Schule wurde bei der Eröffnungsbilanz mit all ihren technischen Anlagen bewertet. Bei der Bewertung wurde die Abgängigkeit der Heizungsanlage bereits entsprechend gewichtet, so dass die Erneuerung der Heizungsanlage als investiv angesehen werden könne. Die Heizungsanlage, die erstellt werde, werde nicht als selbstständige Anlage abgeschrieben, sondern als Teil des Vermögensgegenstandes Schulgebäude und damit entsprechend der Restlaufzeit dieses Vermögensgegenstandes.

 

Fraktionsvorsitzender Weber äußerte sich dahingehend, dass man auch darüber nachdenken müsse, inwieweit eine einzügige Schule auf Dauer wirtschaftlich weiterbetrieben werden könne. Er sei gegen die Erneuerung der Heizungsanlage. Vielmehr müsse man überlegen, die Schule zu schließen und die Schüler zu anderen Schulen zu befördern.

 

Ausschussmitglied Hemker bat darum, die Wirtschaftlichkeitsberechnung dahingehend zu ändern, dass für die Pelletheizung eine Abschreibungsdauer von 20 Jahren berücksichtigt werde.

 

Ausschussvorsitzender Kuhl wies darauf hin, dass sich Herr Seeger an das halten müsse, was im Gesetz stehe.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing teilte mit, dass sich die WIR-Fraktion dafür ausspreche, die Erneuerung der Heizung um ein Jahr zu verschieben. Die jetzige Gasheizung sei 26 Jahre alt und funktioniere noch.

Weiter äußerte er Verwunderung darüber, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnung von der Person gemacht werde, die anschließend den Auftrag für die Umsetzung der Heizungsanlage erhalten solle.

Anschließend erläuterte er den Ausschussmitgliedern anhand von Folien mit eigenen Berechnungen unter Berücksichtigung von aktuellen Gaspreisen aus dem Internet, dass die Gasheizung gegenüber der Pelletheizung wesentlich günstiger sei, als dieses in den Berechnungen von Herrn Seeger dargestellt sei. Er kritisierte die Vorlage der Verwaltung mit den Berechnungen als unseriös; er habe erwartet, dass Herr Seeger eine seriösere Berechnung vorlege.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf stellte gemäß § 13 Abs. 1 Buchstabe e) der Geschäftsordnung den Antrag, im Anschluss an die Stellungnahme von Herrn Seeger die Sitzung für 5 Minuten zu unterbrechen.

 

Herr Seeger begründete anschließend die von ihm vorgelegten Berechnungen. In den Berechnungen vom Oktober 2008 seien Fehlen enthalten gewesen, weil ein Mitarbeiter die Excel-Formel verändert habe. Er habe dieses aber nicht bemerkt, weil er nicht alle Zahlen kontrolliert habe. Der Mitarbeiter sei mittlerweile nicht mehr bei ihm beschäftigt. An den jetzt vorgelegten Zahlen sei nichts geschönt worden, dies könne er sich auch aufgrund seiner Funktion als vereidigter Sachverständiger nicht leisten. Bei der Vorstellung der Varianten im Oktober seien keine Einwände erhoben worden, so dass es ihn wundere, dass nun die Berechnungen als unseriös angesehen werden. Den Gaspreis von 6,9 Cent pro kWh habe er aktuell bei der Gemeinde nachgefragt.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing teilte hierzu mit, dass er die Berechnungen erst zuhause habe kontrollieren können, daher habe er in der Oktobersitzung noch keine Einwände erhoben. Hinsichtlich des aktuellen Gaspreises in Höhe von 6,9 Cent pro kWh erklärte er, dass es ihn wundere, dass die Gemeinde keinen günstigeren Preis als ein Einzelabnehmer erhalte.

 

Ausschussvorsitzender Kuhl teilte mit, dass er sich die Entwicklung der Gas- und Pelletpreise in den letzten Jahren angeschaut habe. Vom 1. April 2002 bis 1. Januar 2009 habe die Preissteigerungsrate für Gas bei 290 % gelegen. Die Preissteigerung für Pellets habe 28 % betragen.

 

Anschließend wurde die Sitzung von 21.05 Uhr – 21.10 Uhr unterbrochen.

 

Im Anschluss an die Sitzungsunterbrechung forderte der Fraktionsvorsitzende Steindorf Herrn Bürgermeister Niehues auf, die Geschäftsordnung anzuwenden, da Fraktionsvorsitzender Mensing für die WIR-Fraktion die Angaben des Herrn Seeger und der Verwaltung als nicht legal, gefährlich und unseriös hingestellt habe.

Weiter stellte er den Antrag, zur Haupt- und Finanzausschusssitzung neue Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit Abschreibungszeiträumen von 15 Jahren für die Gasheizung und 20 Jahren für die Pelletheizung vorzulegen. Der Haupt- und Finanzausschuss solle sodann eine abschließende Entscheidung treffen.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass der Bürgermeister die Geschäftsordnung nur dann anwenden könne, wenn er Vorsitzender sei, also in den Sitzungen des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses. In den übrigen Ausschüssen habe nach den §§ 26 und 27 der jeweilige Ausschussvorsitzende die Geschäftsordnung sinngemäß anzuwenden, auch wenn in der Geschäftsordnung selbst immer vom Bürgermeister die Rede sei.

Die Vorwürfe von Herrn Mensing zu den vorgelegten Wirtschaftlichkeitsberechnungen wies er zurück. Jeder könne auch einmal einen Fehler machen und Herr Seeger habe den Fehler in der Wirtschaftlichkeitsberechnung erläutert und korrigiert.

Die Entscheidung über die Variante für die Heizungsanlage könne man nicht nur nach momentanen Preisen und Berechnungen treffen. Hierbei müsste man auch langfristige Erwartungen über die Entwicklung der Energiekosten für Gas und Pellets berücksichtigen, die aber keiner vorhersagen könne.

Im übrigen appellierte er an die Ausschussmitglieder, auch die Umweltaspekte, insbesondere die Reduzierung des CO2-Ausstoßes, zu beachten. Die Gemeinde habe hier eine Vorreiterfunktion.

 

Ausschussvorsitzender Kuhl rief sodann gemäß § 20 Abs. 1 i.V.m. § 26 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse in der Gemeinde Rosendahl den Fraktionsvorsitzenden Mensing wegen seiner Äußerungen zu den Berechnungen von Herrn Seeger zur Ordnung.

 

Er hoffe, dass auch die Erklärung, warum der Ordnungsruf erteilt wurde, protokolliert werde, so Fraktionsvorsitzender Mensing. Darüber hinaus hoffe er, dass sich auch die Vorwürfe des Fraktionsvorsitzenden Steindorf im Protokoll wieder finden.

 

Bezugnehmend auf den vorhergehenden Appell von Bürgermeister Niehues wies Fraktionsvorsitzender Weber darauf hin, dass auch die durch den Betrieb der Pelletheizung verursachte Feinstaubbelastung mit berücksichtigt werden müsse.

 

Hierauf entgegnete Ausschussvorsitzender Kuhl, dass die neuen Anlagen die Grenzwerte für die Feinstaubemmissionen einhalten müssten, so dass der Einwand von Herrn Weber so nicht stehen gelassen werden könne.

 

Er wolle nur darauf hinweisen, dass das Thema nachwachsende Rohstoffe ernst genommen werden müsste, so Fraktionsvorsitzender Weber.

 

Für die WIR-Fraktion stellte Fraktionsvorsitzender Mensing klar, dass es wichtig sei, einen Vergleich der Kosten zu erhalten, um die Wirtschaftlichkeit feststellen zu können.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erinnerte an seinen Antrag, die Abstimmung auf nächste Woche im Haupt- und Finanzausschuss zu vertagen.

 

Ausschussvorsitzender Kuhl ließ über diesen Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                        8 Ja-Stimmen

                                                              1 Nein-Stimme

 

 

Abschließend fasste der Schul- und Bildungsausschuss folgenden Beschluss: