Der im Entwurf vorliegenden und vom Kreistag des Kreises Coesfeld am 17. Dezember 2008 beschlossenen Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden über die Zusammenarbeit zur strategischen Steuerung der Regionalverkehr Münsterland GmbH sowie zur europarechtskonformen Bestellung von ÖPNV-Leistungen wird zugestimmt.

 

Die Zustimmung gilt auch für eine geringfügige von dem vorliegenden Vertragsentwurf abweichende Fassung, sofern die Rechtsstellung der Gemeinde Rosendahl nicht wesentlich berührt wird.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Bürgermeister Niehues verwies auf die vorliegende Ergänzungsvorlage.

 

Ausschussmitglied Fliß fragte nach, ob es nunmehr sichergestellt sei, dass ortsansässige Unternehmer bei Vergaben berücksichtigt werden.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass der Kreis ÖPNV-Leistungen im Regelfall europaweit ausschreiben müsse. Er könne aber auch eine sog. Inhousevergabe an die RVM vornehmen, sofern die 4 Münsterland-Kreise und die Stadt Münster möglichst zu 100 %, mindestens aber über 75 % Gesellschafter der RVM seien. Wenn die Gesellschaft „beherrscht“ werde, sehe die EU-VO 1370/2008 eine Ausnahme von der wettbewerblichen Leistungsvergabe vor.

Die RVM erbringe die Fahrleistungen nur zu etwa 50 % mit eigenen Fahrzeugen und mit eigenem Personal, für die übrigen 50 % würden regionale Unternehmen beauftragt. Die geplante Inhousevergabe fördere daher örtliche Unternehmer. Damit dieses aber rechtssicher möglich sei, müssten die Städte und Gemeinden ihre Anteile an der RVM an den Kreis veräußern.

 

 

Abschließend fasste der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: