Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die der Sitzungsvorlage Nr. VII/257 als Anlage I beigefügte 14. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Bezug: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.12.2005, TOP 5

 

Ratsmitglied Neumann erkundigte sich nach dem Kostenanteil der Grünabfuhr.

 

Fachbereichsleiter Isfort erläuterte, dass die Kosten für jene Grünabfälle, die am Wertstoffhof abgegeben würden, auf alle Gebührenzahler, während die Kosten für die Grünabfällesammlung im Innenbereich allein auf die Gebührenzahler aus dem Innenbereich umgelegt würden.

 

Ratsmitglied Haßler fragte nach der konkreten Grenze zwischen Innen- und Außenbereich.

 

Fachbereichsleiter Isfort verwies auf vorhandene Pläne, die bereits vor etlichen Jahren entsprechend aufgestellt wurden und jederzeit in der Verwaltung einsehbar seien.

 

Ratsmitglied Schröer regte als eine Aufgabe des zukünftigen Ver- und Entsorgungsausschusses an, die Gebührenstruktur neu zu überdenken, insbesondere angesichts der Kostensteigerung im Grünabfuhrbereich.

 

Ratsmitglied Henken fragte nach einer Erklärung für die Kostensteigerung im Bereich der Grünabfuhr, zumal zahlreiche Hövener Bewohner ihre Grünabfälle direkt am Wertstoffhof entsorgten.

 

Fachbereichsleiter Isfort wies darauf hin, dass nicht die Kosten des Wertstoffhofes, sondern die Verwertungskosten für den Biomüll, die vom Kreis Coesfeld in Rechnung gestellt würden, hinter den Kosten verborgen seien.

 

Bürgermeister Niehues gab daraufhin den Hinweis, dass eine kostengünstige Entsorgung auch durch Belieferung eines Osterfeuers denkbar sei.

 

Ratsmitglied Neumann wies darauf hin, dass es nunmehr umso wichtiger sei, die Kompostierung in den Privathaushalten zu forcieren. Auf den Einwand von Ratsmitglied Schulze-Baek, dass eine Kompostierung im Innenbereich unter Umständen nicht unproblematisch sei und rasch Ungeziefer anlocke, entgegnete er, dass diese Gefahren bei einer sachgemäßen Kompostierung nicht entstünden.

 

Fachbereichsleiter Isfort erläuterte ergänzend, dass nur sehr wenige Bürger derzeit von der Möglichkeit der Gebührenermäßigung für die Nichtinanspruchnahme der Biotonne Gebrauch machten.

 

Fraktionsvorsitzender Branse unterstützte die Anregung, im Ver- und Entsorgungsausschuss über neue Lösungsansätze zur Vermeidung zukünftiger weiterer Kostensteigerungen zu beraten. Er stimme ansonsten dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu.

 

In Ergänzung der Diskussion verwies Fachbereichsleiter Isfort auf die im Haupt- und Finanzausschuss angeregte Möglichkeit, zukünftig eine Kostenreduzierung durch Veränderung der Abfuhrintervalle (von vierzehntägig auf 4-Wochen-Rhythmus) zu erreichen. Dieser Vorschlag müsse noch ausführlich beraten werden, zumal eine Kostenersparnis nur bedingt erreicht werden könne, da das Abfuhrvolumen gewichtsmäßig unverändert bliebe.

 

 

Der Rat folgte sodann dem Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses und fasste folgenden Beschluss: