Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Verfahren zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/819 beigefügten Abgrenzungsplan zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Stellv. Ausschussvorsitzender Rottmann verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/819.

 

Herr Lang vom Büro Wolters Partner stellte die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Osterwick (Bereich "Eichenkamp III") vor. Insbesondere wies er darauf hin, dass Umweltprobleme in diesem Bereich nicht zu erwarten seien.

 

Alsdann fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: