Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 

Das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Hauptstraße“ im Bereich der 2. Erweiterung im Ortsteil Osterwick wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/818 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Stellv. Ausschussvorsitzender Rottmann verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/818.

 

Herr Lang vom Büro Wolters Partner stellte die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Südlich der Hauptstraße" im Bereich der 2. Erweiterung im Ortsteil Osterwick vor. Hierbei berichtete er insbesondere, dass nach dem Einzelhandelserlass aus dem Jahre 2008 eine Sonderbauflächen für den Einzelhandel nur dort ausgewiesen werden dürfe, wo ein zentraler Versorgungsbereich sei. Diese zentralen Versorgungsbereiche müssten für die Gemeinde Rosendahl jedoch noch definiert werden. Wenn diese Definition für die drei Rosendahler Ortsteile vorliege, werde auch die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes im beschleunigten Verfahren kurzfristig durchgeführt. Hierfür sei aber keine Genehmigung der Bezirksregierung erforderlich.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass es zu diesem Punkt bereits ein Gespräch mit der IHK und der Bezirksregierung gegeben habe. Hier wurde von der Bezirksregierung zunächst die Erstellung eines Einzelhandelsgutachtens gefordert, um den zentralen Versorgungsbereich zu definieren. Da es sehr unwahrscheinlich sei, dass in den drei Rosendahler Dörfern noch größere Verbrauchermärkte angesiedelt werden, einigte man sich auf eine  Kompromisslösung. Hiernach erstellt die Verwaltung selber einen Bestandsplan der Einzelhandelsgeschäfte in den jeweiligen Ortsteilen. Diese Bestandsaufnahme wird Grundlage eines Gespräches mit der Bezirksregierung, indem die zentralen Versorgungsbereiche in Rosendahl festgelegt werden sollen.

 

Ausschussmitglied Henken fragte nach, bei welchen Bauvorhaben die Definition des zentralen Versorgungsbereiches relevant sei.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass dieser bei der Errichtung von Märkten mit einer Verkaufsfläche von mehr als 700 m² relevant sei. Nach der derzeitigen Rechtslage müssten zudem die Bebauungspläne für die Gewerbegebiete "Eichenkamp" im Ortsteil Osterwick und "Gewerbegebiet Nord" im Ortsteil Holtwick angepasst werden, da diese nicht auf der aktuellen Baunutzungsverordnung (Bau NVO) basieren. Darum wurde für den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nord" bereits dass Verfahren zur 3. Änderung eingeleitet.

 

Ausschussmitglied Schenk fragte nach, ob bekannt sei, wie der jetzige Getränkemarkt weiter genutzt werde.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass dieses der Gemeinde nicht bekannt sei.

 

Ausschussmitglied Everding stellte fest, dass durch das Dienstleistungszentrum in Osterwick der Bereich um die Kirche für Einzelhändler nicht mehr attraktiv sei. Sie bat darum dieser negativen Entwicklung entgegen zu wirken. Sie schlug vor, eine fußläufige Verbindung vom Elsen bis zum Dienstleistungszentrum anzulegen.

 

Bürgermeister Niehues berichtete, dass hierzu ein Grunderwerb nötig sei, der derzeit nicht realisiert werden könne.

 

Der Ausschuss fasste folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: