Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Höven“ im Bereich der 1. Änderung im Ortsteil Osterwick wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/823 beigefügten Planausschnitt (Abgrenzungsplan) zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Stellv. Ausschussvorsitzender Rottmann verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/823 und die vor der Sitzung stattgefundene Besichtigung des Vorhabens.

 

Fachbereichsleiter Wellner berichtete, dass die Satzung bestehend aus Satzungstext Begründung und Planzeichnung bis zur Ratssitzung erarbeitet und vorgelegt werde.

 

Sodann fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: