Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.     Die Gemeinde Rosendahl beteiligt sich an einer europaweiten Ausschreibung aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden bzw. einzelner Städte und Gemeinden im Kreisgebiet über die Abfallsammlung und –beförderung. Ein neuer Abfallabfuhrvertrag soll wirksam zum 01.01.2011 abgeschlossen werden.

 

2.     Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den beteiligten Städten und Gemeinden eine auf diesen Zweck ausgerichtete öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf der Grundlage des als Anlage I der Sitzungsvorlage Nr. VII/811 beigefügten Entwurfes der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung abzuschließen. Voraussetzung für die Wirksamkeit dieses Beschlusses ist die Genehmigung der Kommunalaufsicht zu diesem Organisationsmodell.

 

3.     Als Beiratsvertreter der Gemeinde Rosendahl werden nach § 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung benannt:

 

1.      Werner Isfort (Leiter des Fachbereiches Finanzen und Controlling)

 

2.      Elke Berger (Produktverantwortliche Abfallbeseitigung und -entsorgung)


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Ver- und Entsorgungsausschuss.

 

In Beantwortung der Frage von Ratsmitglied Löchtefeld in der letzten Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses nach der inhaltlichen Regelung des § 30 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) erläuterte Bürgermeister Niehues diesen Passus, der im Wesentlichen das Schlichtungsverfahren im Falle von Streitigkeiten regele, wofür die Aufsichtsbehörde, also der Kreis Coesfeld, zuständig sei.

 

Außerdem wies er darauf hin, dass der Ausschuss den ursprünglichen Beschlussvorschlag um eine Ziffer 4 erweitert habe, wonach der Bürgermeister beauftragt worden sei, mit den anderen Kommunen im Kreis abzuklären, ob die Abfallsammlung und -beförderung zukünftig in eigener Regie erfolgen solle. Aus diesem Grund solle der Ausschreibungszeitraum von 8 Jahren auf 4 bis 5 Jahre verkürzt werden. Ein Gespräch mit den Bürgermeistern der beteiligten Gemeinden habe bereits zwischenzeitlich stattgefunden. Ergebnis des Gespräches sei gewesen, dass der beabsichtigte Passus für ein gutes Ausschreibungsergebnis eher abträglich sei. Eine Vertragsoption von maximal 5 Jahren sei für neue Anbieterfirmen unattraktiv, da sich für einen so kurzen Zeitraum der Aufbau der notwendigen Infrastruktur nicht lohne. Ein neuer Anbieter benötige eine Planungssicherheit von mindestens acht Jahren.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass er diese Überlegungen nachvollziehen könne und er daher mit dem Fortlassen des 4. Absatzes einverstanden sei.

 

Ratsmitglied Schröer fragte nach, ob der Abrechnungsschlüssel nicht zugunsten ländlich strukturierter Gemeinden geändert werden könne.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass dieses Thema bereits im Fachausschuss angesprochen worden sei. Für eine solche Regelung benötige man eine einvernehmliche Übereinkunft, die aber kaum erzielt werden könne, zumal auch noch örtliche Unterschiede hinsichtlich der Abfuhrintervalle u.ä. bestünden. Es werde außerdem keine einheitliche Ausschreibung für alle beteiligten Kommunen vorgenommen. Dieses Thema könne aber zu einem späteren Zeitpunkt im Fachausschuss noch einmal aufgegriffen werden.

 

 

Anschließend fasste der Rat folgenden Beschluss: