Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Beibehaltung der gegenwärtig geltenden Gebührensätze bzw. Kostenerstattungsbeträge nach § 2 der derzeit gültigen Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über das Friedhofs und Bestattungswesen im Ortsteil Holtwick – Friedhofsgebührensatzung – wird beschlossen. Dabei werden die durchgeführten Gebührenkalkulationen für das Jahr 2006 bestätigend zur Kenntnis genommen. Ferner werden die Überprüfungen der Gebührenkalkulationen für die Haushaltsjahre 2003 (vgl. Anlagen I und II zur Sitzungsvorlage) und 2004 (vgl. Anlagen III und IV zur Sitzungsvorlage) zur Kenntnis genommen. Der bei der Überprüfung der Gebührenkalkulationen für die Teileinrichtung “Friedhof” für das Haushaltsjahr 2003 entstandene Fehlbetrag in Höhe von 274 € und der erzielte Überschuss für das Haushaltsjahr 2004 in Höhe von 557 € werden in der Gebührenkalkulation 2006 berücksichtigt.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Bezug: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.12.2005, TOP 9

 

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses und fasste folgenden Beschluss: