Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Dem der Sitzungsvorlage VII/827 als Anlage II beigefügten schulspezifischen Anforderungsprofil für die auszuschreibende Stelle des Rektors/ der Rektorin an der Sebastian-Grundschule Osterwick wird gemäß § 61 Abs. 1 Satz 1 des Schulgesetzes für das Land NRW zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 

Ratsmitglied Steindorf nahm an der Abstimmung nicht teil.

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage.

 

Ratsmitglied Neumann erklärte, dass das Kollegium der Grundschule das Anforderungsprofil am besten beurteilen könne, daher solle sich der Rat diesem anschließen. Wichtig sei es aber, dass die Stelle nicht in Teilzeit vergeben werde.

 

Bürgermeister Niehues verwies auf die rechtliche Situation und erklärte, dass dieser Wunsch lediglich zur Kenntnis genommen werden könne.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing betonte ebenfalls, dass es wichtig sei, die Stelle nicht in Teilzeit zu besetzen, da eine Schulleitung immer ansprechbar sein müsse. Dieses solle so an das Schulamt weitergegeben werden.

 

Ratsmitglied Haßler kritisierte, dass das Anforderungsprofil ihrer Auffassung nach zu nichtsagend sei und wichtige Aussagen hinsichtlich notwendiger Führungsqualitäten fehlten. Dies ließe sich jetzt zwar nicht mehr ändern, die Kritik solle aber weitergeleitet werden.

 

Bürgermeister Niehues appellierte an eine rasche Entscheidungsfindung, damit die Ausschreibung der Stelle möglichst rasch auf den Weg gebracht werden könne.

 

Ratsmitglied Schröer wies darauf hin, dass berufliche Flexibilität auch für Schulleiter/-innen gelten müsse. Der Wunsch nach einer Vollzeitbesetzung der Stelle sei angesichts der gesellschaftlichen Verhältnisse nicht nachvollziehbar.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass nicht die Gemeinde Rosendahl die Stelle ausschreibe und das Anforderungsprofil durch die Schulkonferenz bereits beschlossen sei. Seitens des Rates sollten daher keine Änderungen vorgenommen werden.

 

 

Anschließend fasste der Rat folgenden Beschluss: