Bürgermeister Niehues teilte mit, dass am 12.03.2009 ein Gespräch bezüglich verkehrssichernder Maßnahmen im Bereich der B 474 in Holtwick stattgefunden hätte, an dem Vertreter von Straßen.NRW, des Straßenverkehrsamtes Coesfeld, der Kreispolizeibehörde und der Gemeinde teilgenommen hätten. Veranlasst wurde der Gesprächstermin durch verschiedene Eingaben der Herren Wünnemann und Hüwe als Interessenvertreter der Anlieger der B 474 bzw. der Holtwicker Einwohner. Wunsch der Genannten sei es gewesen, den Radwegverkehr an der Legdener Straße in beide Fahrtrichtungen freizugeben. Diesem Wunsch könne aber wegen mangelnder Breite des Radweges nicht entsprochen werden. Im Alltag sei aber festzustellen, dass trotz des Verbotes der Radweg oft gegenläufig genutzt werde. Da die Radfahrer von Legden kommend den Radweg auf der rechten Seite benutzen müssten, könnten zusätzliche Querungshilfen für mehr Sicherheit sorgen.

 

Die Vertreter von Straßen.NRW seien nicht abgeneigt, im Bereich der Einmündungen „Am Holtkebach“ und „Nordstraße“ Querungshilfen anzulegen.

 

Die Querungshilfe im Bereich „Am Holtkebach“ müsse aus Richtung Coesfeld kommend vor der Einmündung liegen, damit Radfahrer dort queren könnten, um dann mit einem Versatz über eine weitere Querungshilfe über die Straße „Am Holtkebach“ auf den dann auch rechtsseitig vorhandenen Rad-/Fußweg geführt zu werden. Im Zuge der Deckensanierungsmaßnahme der B 474, die noch in 2009 durchgeführt werden soll, könnte diese Maßnahme realisiert werden.

 

Im Bereich der Nordstraße müsse die Gemeinde Rosendahl zunächst die Voraussetzungen schaffen und den notwendigen Grunderwerb vorbereiten. Sobald entsprechende Pläne vorlägen, würden diese im Fachausschuss bzw. im Rat zur Beratung vorgestellt.

 

In diesem Zusammenhang sei auch die Anlegung einer Querungshilfe auf der Darfelder Straße in Osterwick im Bereich der Zufahrt zum Sportgelände angesprochen worden. Eine solche Maßnahme erleichtere nicht nur die Straßenquerung, sondern könne auch zu einer Geschwindigkeitsreduzierung führen. Seitens der Vertreter von Straßen.NRW sei die Bereitschaft erklärt worden, eine Querungshilfe im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten anzulegen, wenn die Gemeinde die dazu notwendigen Materialkosten übernähme. Dieses ermögliche eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme. Hierüber sei in Kürze noch im Fachausschuss und Rat zu beraten.