Ratsmitglied Söller fragte nach, warum die vom Gemeindeversicherungsverband (GVV) zu erwartende Versicherungsleistung in Höhe von 125.000 €, die im Zusammenhang mit der laut Ratsbeschluss zu erhebenden Leistungsklage gegen den ehemaligen Bürgermeister Meyering vom GVV in Aussicht gestellt worden sei, im Haushaltsplan 2009 keine Berücksichtigung gefunden hätte. Er erkundigte sich nach dem aktuellen Sachstand in dieser Angelegenheit, ob mit der Zahlung des GVV noch zu rechnen sei, wie lange das Verwaltungsgericht noch bräuchte und ob seitens des Gerichtes eine Reaktion zu verzeichnen sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass er bereits in der Ratssitzung am 18.12.2008 berichtet hätte, dass es einen mehrfachen Schriftwechsel gegeben habe und er außerdem auf Wunsch des Gerichts Herrn Isfort eine Aussagegenehmigung erteilt hätte. Zwischenzeitlich läge die schriftliche Aussage von Herrn Isfort dem Gericht vor und sei ihm mittlerweile vom Gericht zur Verfügung gestellt worden. In einem Gespräch mit der Anwaltskanzlei und der Kommunalaufsicht hätte sich herausgestellt, dass ggf. noch weitere Aussagen notwendig seien. Davon sei auch die Entscheidung des GVV abhängig.

 

Auf weitere Nachfrage von Herrn Söller, was das Gericht zur Aussage gesagt habe, erklärte Bürgermeister Niehues, dass das Verwaltungsgericht mitgeteilt habe, wie mit der Aussage im weiteren Verlauf des Verfahrens umgegangen werden solle. Der GVV sage sinngemäß, dass die Versicherung dann zahlen werde, wenn die Klage Erfolg habe. Falls die Klage keinen Erfolg habe, müsse daraufhin die Frage geklärt werden, ob die damaligen Ratsmitglieder ihren Beschluss in Kenntnis der Sachlage gefasst hätten. Hätten die Ratsmitglieder nicht bewusst so entschieden, dann sei eine Aussicht auf die Versicherungsleistung gegeben.

 

Ratsmitglied Haßler fragte nach, um welche Aussage es genau ginge.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass es sich um die Aussage von Herrn Isfort handele, der diese so formuliert habe, dass er den Rat umfassend informiert habe, so dass dieser im vollen Wissen so entschieden habe.

 

Ratsmitglied Haßler erklärte daraufhin, dass sie diese Aussage bestätige. Die damalige Entscheidung sei als politische Entscheidung in Kenntnis der Hintergründe gefallen.

 

Ratsmitglied Schröer wies darauf hin, dass weitere Aussagen nur gerichtlich angefordert werden könnten.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf fragte nach, ob die Versicherung die Zahlung der Summe von den Aussagen der Ratsmitglieder abhängig mache. Seiner Erinnerung nach hätte die GVV doch zuvor die Zahlung bereits zugesagt.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass diese Aussage des GVV zu einem früheren Zeitpunkt getätigt worden sei, als es noch darum ging, dass eine Zahlung von der Vorlage eines Rechtsgutachtens abhängig gemacht werde. Nach der Vorlage des Gutachtens sei jedoch auf Drängen der Kommunalaufsicht die Leistungsklage eingereicht worden, woraufhin der GVV daraufhin seinerseits erklärt habe, dass nunmehr das Klageverfahren abzuwarten sei. Jetzt sei also das Ergebnis des Klageverfahrens ausschlaggebend für die Versicherungsleistung. Sollten die Ratsmitglieder vorsätzlich gehandelt bzw. entschieden haben, würde die Versicherung nicht zahlen.

 

Auf Nachfrage von Fraktionsvorsitzendem Branse erklärte Bürgermeister Niehues, dass es sich hier um eine Vermögenseigenschadenversicherung handele, die bei Fahrlässigkeit, nicht aber bei Vorsatz zahle.

 

Ratsmitglied Söller fragte weiter nach, warum das Rechtsgutachten in der Leistungsklage nicht thematisiert worden sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte nochmals, dass die Versicherung nach der Vorlage des Gutachtens gezahlt hätte, nach der Klageerhebung aber dann die Zusage zurückgenommen habe.

 

Ratsmitglied Neumann bedauerte, dass die damaligen Sitzungsniederschriften keine Nachvollziehbarkeit ermöglichten.