Herr Kreutzfeldt wies darauf hin, dass sich im Kreuzungsbereich Kirchstraße/Gustav-Böcker-Straße trotz Tempo-30-Zone oft Beinahe-Unfälle ereigneten. Er fragte nach, ob in diesem Bereich nicht Straßenmarkierungen als optische Sperre angebracht werden könnten, wie sie in der Gemeinde Legden an der „Oststraße“ vorzufinden seien.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass für die Gemeinde Legden die Zuständigkeit des Kreises Borken gegeben sei. Der Kreis Coesfeld lehne eine solche Markierung strikt ab. Er könne diese Anregung zwar aufnehmen, sähe aber wenig Aussicht auf Erfolg.

 

Hinweis:

Auf weitere Nachfrage beim Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfeld wurde erneut darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche Markierung unzulässig sei. Es handele sich in dem bewussten Bereich um eine Tempo-30-Zone, in der grundsätzlich das Rechts-vor-links-Gebot gelte.