Ausschussmitglied Mensing erkundigte sich, ob und wann das Wasserwerk der Gemeinde Rosendahl die überhöhten Mehrwertsteuerbeträge für die Herstellung von Hausanschlüssen an die Hausanschlussnehmer zurückzahle.

 

Bürgermeister Niehues berichtete, dass man aufgrund des Urteiles des Bundesfinanzhofes von Oktober 2008 das Verfahren für die Rückerstattung zuviel gezahlter Mehrwertsteuer für die Herstellung von Hausanschlüssen (16%-19% statt 7%) mit dem zuständigen Finanzamt abgestimmt habe. In den nächsten Wochen werden die betroffenen Hausanschlussnehmer ermittelt und es erfolgen die entsprechenden Rückerstattungen.