Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 

Sodann fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die derzeit bestehenden Strukturen für die Durchführung der Abfallsammlung und -beförderung, wie sie in der Anlage I zur Sitzungsvorlage VII/842 ausgewiesen sind, werden bis auf die Abfuhr des Restmüllgefäßes als Grundlage für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses zur gemeinsamen Ausschreibung der Entsorgungsleistungen durch die Städte und Gemeinden des Kreises Coesfeld beschlossen.

Die Abfuhr der Restmüllgefäße ist alternativ für einen 14-tägigen und einen 4-wöchenlichen Rhythmus auszuschreiben.

 

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/842.

 

Ausschussmitglied Schroer schlug vor, mögliche Veränderungen, insbesondere im Hinblick auf einen künftig möglichen Wechsel der Abfuhrrhythmen in die Ausschreibung einzubeziehen. Er bevorzuge für die Restmüllentsorgung sowohl die Ausschreibung der 14-tägigen, als auch der 4-wöchentlichen Abfuhr.

 

Kämmerer Isfort stellt daraufhin drei mögliche Varianten der Ausschreibung vor:

 

  1. In der Ausschreibung werde nur ein Abfuhrrhythmus (z.B. 14-tägig) ausgeschrieben. Soll dann während der Laufzeit des Vertrages ein Rhythmuswechsel erfolgen, müsse man mit dem Unternehmer nachverhandeln, wobei dieser eine starke Verhandlungsposition habe. In der Vergangenheit seien solche Nachverhandlungen mit dem derzeitigen Abfuhrunternehmer unproblematisch gewesen.

 

  1. Die Ausschreibung werde für beide Varianten, sowohl für die 14-tägige Abfuhr, als auch alternativ für die 4-wöchentliche Abfuhr vorgenommen, wobei die Festlegung dahingehend erfolge, dass die Alternative zur Anwendung gelange, wenn eine in der Ausschreibung festgelegte Bedingung erfüllt sei - z.B. die ausgeschriebene Alternative ist um Summe „x“ bzw. um Prozentsatz „y“ günstiger -.

 

3.    Die Ausschreibung erfolge alternativ mit verschiedenen Varianten. Diese Ausschreibungsform sei jedoch mit gewissen Risiken verbunden, da die potentiellen Anbieter weitreichende Rechte aus dem Diskriminierungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen herleiten können. Wie groß das Risiko ist, dass Anbieter oder auch nur im Vorfeld interessierte Unternehmen mit der Begründung der nicht ausreichenden Konkretisierung der Ausschreibung finanzielle Ansprüche herleiten können, sei nicht abzuschätzen.

 

Bürgermeister Niehues führte hierzu aus, dass durch ein neues Gesetz, welches am 23.04.2009 in Kraft getreten sei, die Rechte der Mitbieter nochmals gestärkt würden. Danach ergäbe sich eine Mitteilungspflicht an alle Mitbieter über die Vergabeentscheidung, die zu begründen sei und eine 14-tägige Einspruchsfrist beinhalte.

 

Kämmerer Isfort merkte an, dass er nach seiner persönlichen Einschätzung die Festlegung auf die Variante 1 bevorzuge, da die Gemeinde bisher bei Nachverhandlungen keine Probleme gehabt habe.

 

Ausschussmitglied Fedder fragte unter Hinweis auf die Anlage II zur Sitzungsvorlage an, warum in den anderen Kommunen keine 60 ltr. Restmülltonne eingeführt worden sei.

 

Bürgermeister Niehues teilte dazu mit, dass in den anderen Kommunen vermutlich die Auffassung vertreten werde, mit den Änderungen solange abzuwarten, bis geklagt werde.

 

Ausschussmitglied Branse wies darauf hin, dass in der Gemeinde Nottuln beide Varianten (14-tägige und 4-wöchentliche Restmüllabfuhr) angewendet würden.

 

Kämmerer Isfort erläuterte dazu, dass die Gemeinde Nottuln sowohl eine 14-tägige, als auch eine 4-wöchentliche Abfuhr für die Bürger anbiete und diese insoweit ein Wahlrecht hätten. Somit würden die unterschiedlichen Abfuhrrhythmen nicht alternativ, sondern nebeneinander angeboten.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld erklärte, dass die CDU grundsätzlich den 4-wöchentliche Abfuhrrhythmus bei der Restmüllentsorgung wünsche, sich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festlegen wolle. Daher sollten in der Ausschreibung beide Alternativen abgefragt werden.

 

Ausschussvorsitzender Schulze Baek regte an, in die Überlegungen einzubeziehen, wie hoch das Einsparungspotential einerseits und der sich dadurch ergebende Komfortverlust sei.

 

Kämmerer Isfort erläuterte, dass er zu dieser Frage eine Berechnung durchgeführt habe, die er dann an die Mitglieder verteilte (Anmerkung: Die Berechnung ist dem Protokoll als Anlage I beigefügt).

 

Er führte weiter aus, dass es bei einem Wechsel grundsätzlich Einsparungspotentiale gebe. Diese seien nach gesicherten Einsparungen und „spekulativen“ Einsparungspotentialen zu unterscheiden. Konkrete Einsparungen seien wegen der Halbierung der Anzahl an Leerungen bei der Abfallsammlung zu verzeichnen. Sie betragen unabhängig von der Gefäßgröße jährlich 12,30 €. Dies entspricht einer Gesamtersparnis von rd. 35.000,00 €. Natürlich könne man weitere Aspekte einbeziehen, etwa angenommene Einsparungen wegen des Absinkens der Gesamtabfallmenge. Diese seien jedoch spekulativ und daher keinesfalls gesichert. Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit erwarte er keine zusätzlichen Einsparungen. Es müsse daher ein Abwägungsprozess stattfinden, der die genannten finanziellen Entlastungen der Gebührenzahler einerseits und die Minderung des Leistungsangebotes angemessen berücksichtige.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass in den Fällen, in denen der Abfallbesitzer gezwungen sei wegen der verlängerten Abfuhrintervalle ein größeres Gefäß zu nutzen, die Gebührenbelastung insgesamt ansteige. Dies betreffe dann insbesondere junge Familien mit Kindern und stelle insoweit einen gewissen Widerspruch zur Familienfreundlichkeit dar, der sich die Gemeinde ansonsten verschrieben hätte.

 

Ausschussmitglied Fedder bemerkte, dass jemand, der bisher schon ein 240 ltr. Gefäß nutze, sogar ein zusätzliches 240 ltr. Gefäß benötige. Dies führe zu noch deutlicheren Kostensteigerungen.

 

Ausschussmitglied Branse wies darauf hin, dass die Ersparnis bei der Gefäßsammlung von rund 35.000 € keine übermäßige Größe darstelle und deren künftige Höhe sich erst durch die Ausschreibung ergebe. Eine gesonderte, verursachergerechte Gebührenerhebung für den Wertstoffhof würde für die an die Größe der Restmüllgefäße gekoppelte Gebühr eine weitaus größere Entlastung bringen.

 

Ausschussmitglied Schroer erklärte, dass aus Sicht des Nutzers eine Leistungsreduzierung nur dann gegeben sei, wenn bereits jetzt die vorhandenen Gefäßgrößen in vollem Umfang genutzt würden. Ergäben sich jedoch Reserven beim vorhandenen Füllvolumen, werde eine Verlängerung der Abfuhrintervalle nicht als Leistungsreduzierung empfunden.

 

Ausschussmitglied Fedder bemerkte hierzu, dass er solche Reserven nicht sehe, da mit der vorhandenen Gefäßpalette und der Möglichkeit Nachbarschaftstonnen zu nutzen ein Optimum beim Gefäßangebot bestehe.

 

Ausschussmitglied Branse erläuterte, dass lediglich 185 Haushalte ein 240 ltr. Gefäß nutzten und somit ein Wechsel auf den 4-wöchentlichen Rhythmus möglich sei.

 

Kämmerer Isfort bemerkte, dass es aus der Sicht des Anbieters (Gemeinde) bei der Verlängerung des Abfuhrintervalls durchaus eine Reduzierung des Leistungsangebotes gebe. Ob und in welchem Umfang die Nutzer diese Reduzierung als Leistungsreduzierung empfinden, hänge von der individuellen Situation des Einzelnen ab. Festzuhalten sei aber, dass eine unter 5 % liegende Kostenminderung im Bereich der Restmüllentsorgung eine um 50 % geminderte Leistung der Gemeinde zur Folge habe.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte dazu, dass im Kreis Borken die Diskussion um die Verlängerung der Abfuhrintervalle ebenfalls geführt wurde und die Einsparung im Hinblick auf die Leistungsreduzierung als zu gering eingeschätzt wurde.

 

Ausschussmitglied Schroer fragte an, warum bei der Abfallgebühr die Familienförderung möglich sei, bei der Abwassergebühr jedoch nicht.

 

Bürgermeister Niehues führte dazu aus, dass z.B. in Billerbeck die „Windeltonne“ wieder abgeschafft werden musste, da eine Finanzierung über den Gebührenhaushalt rechtlich nicht zulässig sei und die Finanzierung über den allgemeinen Haushalt nicht mehr tragbar war. Er regte an, das jetzt gut funktionierende System in der Abfallbeseitigung nicht schon wieder „umzukrempeln“, da alle zufrieden seien. Eine Halbierung des Abfuhrintervalls berge zudem auch die Gefahr vermehrter Müllvermischung und der Zunahme wilder Müllkippen.

 

Ausschussmitglied Niehues forderte, dass man im Bereich der Abfallentsorgung mehr für kleine Kinder tun müsse.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld fragte nach, welche Leistungseinbußen überhaupt bestehen würden. Er habe bei einem 5-Personenhaushalt eine 60 ltr. Tonne und sehe keine Komforteinbußen.

 

Kämmerer Isfort erläuterte dazu, dass die Gemeinde Anbieter von Leistungen gegenüber dem Bürger sei. Bei einer 4-wöchentlichen Abfuhr würde das Leistungsangebot von bisher 26 Leerungen auf dann 13 Leerungen pro Jahr absinken. Dies stelle eine Minderung des Leistungsangebotes dar.

 

Ausschussmitglied Fedder wies darauf hin, dass in einigen Gemeinden der gesamte Müll bereits wieder in einer Tonne gesammelt werde und dieses System durchaus erfolgreich sei, da die Sortierung durch den Abfallentsorger erfolgreicher sei. Er fragte an, ob diese Möglichkeit auch in der Neuausschreibung berücksichtigt werde.  

 

Kämmerer Isfort erläuterte, dass hierzu keine flächendeckende Absprache erfolgt sei. In der jetzigen Ausschreibung sei dahingehend nichts geplant.

    

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass es einige Pilotkommunen gebe, die dieses Verfahren in einer Testphase durchführen. Es sei aber noch nicht auf alle Kommunen übertragbar.

 

Ausschussmitglied Neumann teilte mit, dass es die technischen Möglichkeiten gäbe.

 

Ausschussmitglied Schroer forderte, dass der Kreis Coesfeld vor dem Hintergrund des Verursacherprinzips, Grundgebühr künftig nicht mehr für mehrere Gefäßgrößen in gleicher Höhe erheben, sondern einen neuen Maßstab, z.B. den Einwohnermaßstab anwenden solle. Außerdem solle angestrebt werden, dass die Entgelte für die Papierverwertung direkt an die Kommunen weitergeleitet werden.

 

Kämmerer Isfort erläuterte, dass die Strukturierung der Gebühren für die Entsorgungs- und Verwertungsleistungen dem Kreis obliege und die Gemeinden lediglich Wünsche äußern könnten. Ein entsprechendes Schreiben werde dem Kreis zugeleitet.