Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Der Fischereiverein „Petri-Jünger“ Holtwick e.V. erhält für die Neubestuhlung seines Vereinsheimes einen einmaligen Zuschuss in Höhe von pauschal 300,00 € (rd. 1/3 der Anschaffungskosten), weil keine laufenden jährlichen Zuschüsse dem Verein gewährt werden.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

Ausschussmitglied Wünnemann nahm an der Abstimmung nicht teil.

 


Ausschussvorsitzende Everding verwies auf die entsprechende Sitzungsvorlage.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek erkundigte sich, warum der Antrag im Fachausschuss beraten werden müsse.

 

Bürgermeister Niehues verwies auf § 5 Nr. 20 der zurzeit gültigen Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Rosendahl. Hier sei geregelt, dass die Entscheidung über die Gewährung freiwilliger Zuschüsse dem Sport-, Kultur- Familien- und Sozialausschuss zufalle, soweit die Zuschüsse nicht grundsätzlich feststünden und jährlich wiederkehrten.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek erkundigte sich, ob eine Auflistung der jährlich wiederkehrenden Zuschüsse an die Sportvereine zur Verfügung gestellt werden könne, da diese Angaben dem Haushaltsplan nicht zu entnehmen seien.

 

Bürgermeister Niehues sagte dieses zu. Die entsprechende Auflistung ist der Niederschrift als Anlage II beigefügt.

 

Ausschussmitglied Weber fragte nach, warum in dieser Sitzungsvorlage nicht eine Stellungnahme des Kämmerers beigefügt sei, wie sie bei den kürzlich beratenen Anträgen der Reitervereine Osterwick und Darfeld zu finden gewesen sei. Angesichts der Ablehnung der vorgenannten Anträge sähe er nur die Möglichkeit, diesen Antrag bis zur Beratung des Haushaltsplanes 2010 zurückzustellen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass seitens des Kämmerers keine Bedenken geäußert wurden, da die Mittel im Haushalt zur Verfügung stünden. Es erübrige sich daher die Prüfung, ob die geplante Ausgabe unabweisbar sei. Nunmehr läge die Entscheidung allein beim Fachausschuss.

 

Ausschussmitglied Schröer gab zu bedenken, dass in der Öffentlichkeit diese Unterschiede nicht so klar erkennbar seien. Es entstünde daher der Eindruck einer Ungleichbehandlung der Vereine. Für die Beratung der Anträge der Reitervereine wäre es hilfreich gewesen, über diesen nun vorliegenden Antrag informiert gewesen zu sein. Möglicherweise hätte man dann anders entschieden.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass möglicherweise in der Öffentlichkeit ein falscher Eindruck entstehen könnte und es daher wichtig sei, die ausschlaggebenden Unterschiede herauszustellen. Der Antrag des Fischereivereins hätte beim Erstellen der Sitzungsvorlagen zu den Anträgen der Reitervereine noch nicht vorgelegen. Im Gegensatz zu den Reitervereinen erhalte der Fischereiverein keinen laufenden jährlichen Zuschuss.

 

Ausschussmitglied Neumann stimmte zu, dass dieser Unterschied nach außen nur schwer erkennbar sei. Er wies darauf hin, dass einer der Reitervereine zunächst Zuschüsse im Rahmen des Konjunkturprogramms II erbeten hätte.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erläuterte den Hintergrund der Gewährung von einmaligen und laufenden Zuschüssen an die Sportvereine durch die Gemeinde. Neben den laufenden Zuschüssen an einige wenige Vereine, was durch einen Grundsatzbeschluss geregelt sei, sähe der Haushalt auch begrenzte Mittel für einmalig zu gewährende Zuschüsse an die übrigen Sportvereine vor.

 

Ausschussmitglied Weber erklärte, dass dieser Hinweis für die Entscheidung sehr hilfreich sei, auch hinsichtlich der Argumentation gegenüber der Öffentlichkeit.

 

Ausschussmitglied Wünnemann erläuterte die Notwendigkeit des Zuschusses, der den Jugendlichen im Fischereiverein zugute käme, da der Verein einen großen Zuwachs an jugendlichen Mitgliedern habe.

 

Ausschussmitglied Steindorf erklärte ebenfalls, dass die Gewährung des Zuschusses unproblematisch sei, aber die Außenwirkung möglicherweise ungünstig. Er bat daher Bürgermeister Niehues, die Hintergründe in der Öffentlichkeit entsprechend klarzustellen.

 

Ausschussmitglied Weber schlug vor, die Tatsache, dass kein jährlicher Zuschuss an den Fischereiverein gezahlt würde, in die Beschlussformulierung aufzunehmen.

 

 

Anschließend fasste der Ausschuss folgenden Beschluss: