Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Abstimmungsergebnis:                         7 Ja-Stimmen

                                                              2 Nein-Stimmen

 

Damit wurde die Beschlussfassung auf die nächste Sitzung des Rates am 28.05.2009 verschoben.

 

 


Ausschussvorsitzende Everding verwies auf die entsprechende Ergänzungsvorlage.

 

Anschließend bat sie die zur Sitzung erschienenen Vertreter des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Archäologie für Westfalen, Herrn Dr. Grünewald und Herrn Dr. Peine, um eine Erläuterung ihrer Sichtweise der Angelegenheit.

 

Herr Dr. Grünewald, insbesondere für das Verfahren und die rechtlichen Angelegenheiten zuständig, gab einen Überblick über die Rolle des für Bodendenkmäler zuständigen Amtes. Herr Dr. Peine, zuständig für Ausgrabungen und seinerzeit auch Leiter der Ausgrabungsstelle in Holtwick, stellte die Grabungsergebnisse und deren Bedeutung für die Ortsgeschichte Holtwick vor. Den bereits ausgegrabenen Bereich sowie die noch nicht untersuchte Restfläche stellte Herr Dr. Grünewald anhand eines Planes vor, der der Niederschrift in Form einer Verkleinerung als Anlage I beigefügt ist. Beide Referenten betonten ausdrücklich, dass die Befunde der bereits getätigten Ausgrabungen es als sicher erscheinen lassen, dass auch auf der Restfläche mit bedeutsamen Funden gerechnet werden müsse. Eine Aufhebung der Denkmaleigenschaft des bisher nicht untersuchten Bereiches des ehemaligen Gräftenhofes sei daher nicht zulässig.

 

Ausschussmitglied Weber erkundigte sich nach den Kosten weiterer Grabungen.

 

Herr Dr. Grünewald erklärte, dass mögliche weitere Grabungen finanziell überschaubar sein dürften. Seitens des LWL würde sehr pragmatisch, schnell und professionell gearbeitet, was die Arbeiten kostengünstig mache.

 

Auf weitere Nachfrage von Herrn Weber, an wen die finanziellen Mittel für die Grabungen gehen würden, erläuterte Herr Dr. Grünewald, dass das Geld ausschließlich für die Grabungen verwendet werde. Es würden nur die tatsächlich geleisteten Stunden der für die Grabungen zusätzlich beschäftigten Mitarbeiter abgerechnet. Kosten für die Infrastruktur, die Logistik und die wissenschaftliche Betreuung trage der Landschaftsverband. Seine eigenen Arbeitsstunden würden also nicht in Rechnung gestellt.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil ergänzte, dass anlässlich der bereits durchgeführten Grabungen damals seitens der Gemeinde hierfür Mitarbeiter eingestellt und direkt bezahlt worden seien. Die ursprünglich angesetzten Kosten wären aufgrund der zügigen und professionellen Arbeit des LWL unterschritten worden. Die hierfür kalkulierten und bereitgestellten Haushaltsmittel wären daher damals nicht ausgeschöpft worden, denn von den ursprünglich angesetzten 75.000 € seien tatsächlich nur rund 41.000 € verausgabt worden.

 

Ausschussmitglied Söller erklärte, dass es nicht Wunsch der Gemeinde sei, Grabungen vorzunehmen.

 

Ausschussmitglied Wünnemann gab einen geschichtlichen Überblick der Besiedlung des Münsterlandes, insbesondere des Ortsteiles Holtwick und stellte die Frage, ob bei weiteren Grabungen überhaupt noch mit nennenswerten Funden zu rechnen sei.

 

Herr Dr. Peine bejahte dieses ausdrücklich. Der Siedlungsbereich im Umfeld des ursprünglichen Hauses Holtwick sei die Keimzelle Holtwicks und auch für die Erforschung der Geschichte des Münsterlandes von unschätzbarer Bedeutung. Er verwies auf die zur Sitzung mitgebrachten Fundstücke aus den bereits durchgeführten Grabungen.

 

Ausschussmitglied Neumann sprach sich angesichts der unzweifelhaften Denkmaleigenschaft der Fläche dafür aus, die Spuren der eigenen Ortsgeschichte nicht zu vernichten. Er schlug vor, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Ausschussmitglied Schröer erkundigte sich, ob die möglichen Grabungen im noch nicht untersuchten Restbereich der Fläche noch zu den alten finanziellen Konditionen zu realisieren seien.

 

Herr Dr. Grünewald bestätigte dieses prinzipiell, gab jedoch zu bedenken, dass hierfür auch noch Vorplanungen notwendig seien. Des Weiteren wies er auf das große Interesse des Fördervereins Torhaus Holtwick an den geschichtlichen Hintergründen hin. Nach den Ausgrabungen sollten die Ergebnisse ursprünglich der Öffentlichkeit im Rahmen einer Ausstellung präsentiert werden.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erläuterte, dass weiterhin eine Vermarktung der Fläche angestrebt werde. Falls es zu konkreten Planungen komme, könne nicht ausgeschlossen werden, dass der geplante Baukörper den bereits untersuchten Bereich überschreite. In diesem Falle würden neue Grabungen erforderlich. An Herrn Dr. Grünewald richtete er die Frage, ob im Falle einer Überschreitung der bereits untersuchten Fläche das komplette Ausgrabungsverfahren wieder aufgenommen werden müsse.

 

Herr Dr. Grünewald erklärte, dass im Falle einer Grabung so günstig wie möglich gegraben würde. Auch in seinem Amt gäbe es interne Prioritäten. Es würde nur dann gegraben, wenn es wichtig sei und auch nur nach den notwendigen Standards. Er empfehle jedoch, im Zeitpunkt einer konkreten Bauabsicht nur die betroffenen und noch nicht untersuchten Bereiche zu untersuchen.

 

Ausschussmitglied Weber erklärte, dass es anscheinend keine Möglichkeit gäbe, ggf. notwendig werdende Grabungen zu vermeiden. Er schlug vor, die hierzu notwendigen Mittel im gemeindlichen Haushalt für das nächste Jahr zu veranschlagen.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil gab zu bedenken, dass es sinnvoller sei, zunächst einen Investor zu finden, dessen Planungen zu prüfen, um dann die Grabungsnotwendigkeit und den Grabungsumfang abschätzen zu können.

 

Ausschussmitglied Wünnemann erklärte seinen Unmut über das Verhalten des damaligen Veräußerers, des Grafen Droste zu Vischering, der über die Möglichkeit der Denkmaleigenschaft des Bereiches nicht aufgeklärt habe.

 

Herr Dr. Grünewald wies darauf hin, dass hierzu keine rechtliche Verpflichtung bestanden habe.

 

Herr Dr. Grünewald und Herr Dr. Peine wiesen die mehrfach geäußerten Vorwürfe, dass der damalige Investor wegen der Verzögerungen durch die Ausgrabungen von seinem Vorhaben Abstand genommen und andernorts investiert habe, ausdrücklich zurück. Im Gegenteil, es habe zwischen dem LWL und dem Investor einen ständigen Informationsaustausch gegeben. Die Zusammenarbeit mit dem Investor sei harmonisch gewesen und dieser sei erst nach Abschluss der Grabungstätigkeit abgesprungen.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek fragte nach, ob die Denkmaleigenschaft auf ewige Zeiten erhalten bleibe, was angesichts des Vermarktungsinteresses der Gemeinde von Nachteil sei.

 

Herr Dr. Grünewald erläuterte, dass genügend Zeit für Grabungen zur Verfügung stünde, sollte ein Investor gefunden werden, denn dieser benötige erfahrungsgemäß ebenfalls Zeit für die Vorplanungen. Es sei allerdings auch möglich, bereits vorsorglich die gesamte Restfläche auszugraben und dann für den „abgearbeiteten“ Bereich anschließend die Denkmaleigenschaft aufzuheben. Er gab jedoch zu bedenken, dass zum einen nicht sicher vorausgesagt werden könne, ob bedeutende Funde entdeckt würden und zum anderen, ob nicht ein möglicher Investor mit der bereits ausgegrabenen Fläche auskomme. Insofern könne es passieren, dass die Gemeinde bereits im Vorfeld Geld für Grabungen ausgäbe, die sich später als nicht notwendig erweisen könnten.

 

Ausschussmitglied Niehues fragte nach, ob im Falle, dass ein Investor gefunden würde und dieser Ausschachtungsarbeiten vornehmen wolle, die Grabungen zeitgleich erfolgen könnten.

 

Herr Dr. Grünewald erklärte, dass dieses von der Größe und Lage der Fläche abhinge, in der Regel aber nicht möglich sei.

 

Ausschussmitglied Söller vertrat die Auffassung, dass der damals mögliche Investor wegen der Grabungen abgesprungen sei und sein Vorhaben dann in einer Nachbargemeinde realisiert habe.

 

Herr Dr. Grünewald erklärte, dass seinem Amt sehr oft dieser Vorwurf gemacht würde, dieser aber in den wenigsten Fällen zuträfe. In Holtwick hätten ständig Abstimmungsgespräche mit dem möglichen Investor stattgefunden und er sei von diesem zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen worden, dass eine Gefahr für die Realisierung des Bauvorhabens bestünde.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil bestätigte dieses und ergänzte, dass die damalige Problematik vorrangig im politischen Raum angesiedelt gewesen sei. Man habe sich damals mit der Entscheidung für einen Investor sehr viel Zeit gelassen. Hätte man sich früher entschieden, wäre an erster Stelle in Holtwick gebaut worden.

 

Ausschussmitglied Schröer gab zu bedenken, dass ein möglicher zukünftiger Investor durch die Denkmaleigenschaft der Fläche ggf. abgeschreckt werden könne. Er fragte nach, ob man nicht den Teil der Fläche, der für das Bodendenkmalamt nicht von so großem Interesse sei, ohne Grabungen freigeben könne.

 

Herr Dr. Peine erklärte, dass insbesondere im westlichen Bereich des Geländes sehr alte Fundstücke zu erwarten seien, dort aber auch einfacher zu graben sei. Er schlage daher vor, vorrangig für den westlichen Teil des Geländes einen Investor zu suchen. Dort könnte man vermutlich schneller und kostengünstiger graben.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärte, dass der westlich gelegene Bereich eigentlich auch nur der Bereich sein dürfte, der für einen Investor zur Bebauung in Frage käme. Es wäre daher möglicherweise doch sinnvoll, bereits im Vorfeld in diesem Teilbereich zu graben.

 

Herr Dr. Peine gab zu bedenken, dass er nicht garantieren könne, dass alles wie vorhergeplant verlaufen werde.

 

Auf Nachfrage von Herrn Gottheil bestätigte Herr Dr. Peine, dass sich die Untersuchungsfläche nur auf die noch nicht ausgegrabene Innenfläche der vorhandenen Gräfte erstrecken würde.

 

Ausschussmitglied Neumann riet davon ab, weitere Schuldzuweisungen vorzunehmen. Er begrüße die Ankündigung, die Funde in einer Ausstellung zu präsentieren. Dann stiege voraussichtlich auch die Akzeptanz für mögliche Grabungsarbeiten.

 

Bürgermeister Niehues erkundigte sich, ob einige der Fundstücke als Dauerleihgaben an den Förderverein Torhaus Holtwick e.V. übergeben werden könnten.

 

Herr Dr. Peine erklärte, dass er dieses zwar nicht entscheiden könne, er aber davon ausgehe, dass geeignete Stücke zur Verfügung gestellt werden könnten, da dieses vom Landschaftsverband auch ausdrücklich befürwortet werde. In dieser Angelegenheit könne der Förderverein direkt mit dem Landschaftsverband die Modalitäten abklären.

 

Ausschussmitglied Wünnemann zweifelte an, dass vor dem Hintergrund ggf. noch zu tätigender Ausgrabungen ein Investor gefunden werden könne.

 

Herr Dr. Grünewald erklärte, dass eine Zeitkalkulation gemacht werden müsse. Vermutlich könnten die Ausgrabungen - je nach Umfang - ein bis vier Monate in Anspruch nehmen, einen solchen Zeitraum benötige auch jeder Investor, um sein eigenes Bauvorhaben zu planen. Die Grabungen dürften daher kein Hindernis sein.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte die Ausführungen um den Hinweis, dass außerdem ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden müsse. Hierfür benötige man etwa 6 Monate Zeit, die man nutzen könne, um in Ruhe die Ausgrabungen vorzunehmen.

 

Ausschussmitglied Weber schlug vor, dem Beschlussvorschlag zu folgen, da hierzu keine Alternative bestünde.

 

Ausschussmitglied Schröer stimmte zu, indem er erklärte, dass die Ausführungen von Herrn Dr. Grünewald und Herrn Dr. Peine sehr überzeugend gewesen seien. Allerdings hätte er es als sehr unangenehm empfunden, dass mit dem Entzug von Fördergeldern gedroht worden sei.

 

Herr Dr. Grünewald erklärte, dass sein Amt eine solche Aussage nicht gemacht hätte, sondern diese aus dem Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW gekommen sei. Das Ministerium sei auch für die Zuschüsse zuständig.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek fragte nach den Zuschüssen für die damalige Grabung.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärte, dass es keine Zuschüsse in Geldform gegeben habe.

 

Herr Dr. Peine ergänzte, dass eine Unterstützung durch die Bereitstellung von wissenschaftlichem Personal (ohne Grabungspersonal) gewährt worden sei und auch die Folgekosten (Dokumentation und Auswertung) vom LWL bezahlt worden seien.

 

Herr Dr. Grünewald erklärte, dass mit den Zuschüssen des Landes solche gemeint seien, die sich auf Publikationen über die Grabungsfunde und die Grabungsarbeiten beschränkten. Für Grabungen gäbe es seitens des Ministeriums keine Zuschüsse, da Ausgrabungen grundsätzlich nicht als förderungswürdig angesehen würden.

 

Ausschussmitglied Söller wies darauf hin, dass die Grabungen über die Kreisumlage letztlich doch durch die Gemeinde indirekt bezahlt würden.

 

Herr Dr. Peine wies darauf hin, dass der LWL damals nicht verpflichtet gewesen sei, das eigene knappe Personal für die damaligen Grabungen zu stellen. Man habe sich damals aber in Holtwick bewusst dafür entschieden, um auf diesem Wege eine kleine Kommune zu unterstützen bzw. finanziell zu entlasten.

 

Ausschussmitglied Steindorf bedankte sich bei den Referenten für die hilfreichen Ausführungen und stellte den Antrag, noch keinen Beschluss zu fassen, sondern die Entscheidung dem Rat zu überlassen. So bestünde noch die Gelegenheit zur Beratung in den Fraktionen bis zur nächsten Sitzung des Rates.

 

Ausschussmitglied Neumann erklärte hingegen, dass eine Beschlussempfehlung doch ausgesprochen werden könne.

 

 

Anschließend ließ Ausschussvorsitzende Everding über den Antrag von Herrn Steindorf, keinen Beschluss zu fassen, abstimmen.