Fraktionsvorsitzender Branse erkundigte sich, was der Hinweis auf die gesetzlichen Fristen in dem der letzten Ratsniederschrift als Anlage I beigefügten Genehmigungsschreiben des Kreises Coesfeld zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan der Gemeinde Rosendahl zu bedeuten habe.

 

Kämmerer Isfort erläuterte, dass seitens der Gemeinde Rosendahl die gesetzliche Frist zur Vorlage des Jahresabschlusses nicht eingehalten werden könne. Dieses sei dem Kreis aber bekannt. Tatsächlich sei der Jahresabschluss 2006 bereits im Frühjahr vorgelegt worden, allerdings sei die Prüfung bis dato noch nicht abgeschlossen gewesen. Seit einem Jahr sei der Jahresabschluss im Prüfungsverfahren gewesen.

 

Auf weitere Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Branse nach der einschlägigen gesetzlichen Regelung verwies Kämmerer Isfort auf die Vorschriften nach der Gemeindeordnung NRW.