Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses über die Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe für die Lieferung einer neuen Telefonanlage für das Rathaus wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung NW genehmigt.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Bezug: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.12.2005, TOP 3 nö. S. (nach Erweiterung der Tagesordnung)

 

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses und fasste folgenden Beschluss: