Sitzung: 15.12.2005 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Die Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses über die Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe für die Lieferung einer neuen Telefonanlage für das Rathaus wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung NW genehmigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bezug: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.12.2005, TOP 3 nö. S. (nach Erweiterung der Tagesordnung)
Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses und fasste folgenden Beschluss: