Ratsmitglied Söller bezog sich auf den Tagesordnungspunkt 15.3 ö.S. in der Niederschrift der letzten Ratssitzung am 26.03.2009, in dem der Sachstand zur Leistungsklage gegen den ehemaligen Bürgermeister Meyering thematisiert worden war.

 

Er fragte nach, ob die von Herrn Isfort gegenüber dem Verwaltungsgericht abgegebene schriftliche Aussage dem Rat zur Verfügung gestellt werden könne.

 

Bürgermeister Niehues sagte zu, die Stellungnahme von Herrn Isfort als nichtöffentliche Anlage der Niederschrift beizufügen (siehe Anlage III).

 

Weiterhin erkundigte sich Ratsmitglied Söller, wie im weiteren Verfahren damit umgegangen werde.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass das weitere Verfahren noch offen sei. Der Anwalt führe das Verfahren im Auftrag der Gemeinde, dessen Einschätzung sei abzuwarten.

 

Auf die Nachfrage von Ratsmitglied Söller, ob das betreffende Schreiben des Gerichts ebenfalls dem Rat zur Verfügung gestellt werden könne, wies Bürgermeister Niehues darauf hin, dass er hierüber zunächst Rücksprache mit dem Anwalt halten müsse, da dieser für das Verfahren zuständig sei.

 

Sodann fragte Ratsmitglied Söller nach, wessen weitere Aussagen noch erforderlich seien, wer dieses bestimme und wem gegenüber Aussagen gemacht würden.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass der zuständige Richter entscheide, ob weitere Aussagen notwendig seien und dieser dann auch gegebenenfalls die Aussagen anfordere.

 

Anschließend erkundigte sich Ratsmitglied Söller nach dem genauen Inhalt des Schriftverkehrs mit dem Gemeindeversicherungsverband (GVV) und fragte nach, ob auch dieses Schreiben dem Rat zur Verfügung gestellt werden könnten.

 

Bürgermeister Niehues sagte zu, das Schreiben des GVV, in dem mitgeteilt worden sei, dass der GVV das Ergebnis des Verfahrens abwarten wolle, ebenfalls als nichtöffentliche Anlage der Niederschrift beizufügen (Anlage IV).

 

Ratsmitglied Söller fragte ergänzend, wer dem GVV gegenüber Stellungnahmen abzugeben habe.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass es möglich sei, dass der GVV weitere Stellungnahmen einholen wolle, er dies jedoch nicht abschließend beantworten könne, da er nicht selbst am Verfahren beteiligt sei, sondern nur Aufträge ausführe. Der Ausgang des Verfahrens sei abzuwarten.

 

Ratsmitglied Söller wies darauf hin, dass bereits viel Zeit vergangen sei und das Verfahren möglichst bald abgeschlossen werden sollte.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass er auf die Dauer des Verfahrens keinen Einfluss habe und wies auf die zeitliche Überlastung der Gerichte hin.

 

Ratsmitglied Reints ergänzte die Ausführungen mit dem Hinweis auf seine eigenen Erfahrungen in der Vergangenheit im Rechtsstreit mit der Gemeinde Rosendahl. Ein solches Verfahren sei erfahrungsgemäß sei langwierig.

 

Ratsmitglied Söller erklärte, dass er den Sachstand des Verfahrens und die Meinung des Gerichts nicht kenne. Möglicherweise wolle das Gericht kein Urteil fällen.

 

Ratsmitglied Haßler wies darauf hin, dass sie in den zur Verfügung gestellten Unterlagen keinen Hinweis darauf gefunden habe, dass die Gemeinde von der Kommunalaufsicht zur Erhebung der Klage gedrängt worden sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass eine solche Aufforderung seitens der Kommunalaufsicht in schriftlicher oder mündlicher Form ergangen sei.

 

Ratsmitglied Söller stellte die Vermutung an, dass seitens der Kommunalaufsicht eine schriftliche Aufforderung vorliege.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass ihm die genauen Einzelheiten der Aktenlage im Moment nicht präsent seien. Aus diesem Grund könne und wolle er sich zum Verfahren nicht mehr weiter äußern.

 

Ratsmitglied Reints wies abschließend darauf hin, dass das Gerichtsverfahren in der Hand des zuständigen Richters läge. Die Haltung der Versicherung sei hingegen eine völlig andere Angelegenheit. Die Versicherung werde nur dann bezahlen, wenn sie hierzu verpflichtet sei. Er vertrat die Auffassung, dass es in dieser Angelegenheit keinen Vergleich geben könne.