Ausschussmitglied Fedder bezog sich nochmals auf die Beschlussfassung zu den Anträgen des Reitvereines Osterwick sowie des Reit- und Fahrvereines Darfeld (Tagesordnungspunkte 3 und 4 der öffentlichen Sitzung). Er bemerkte hierzu, dass für den Fall der Zuschussgewährung eine Deckung aus Mehrerträgen und –einzahlungen aus der Erstattung von Abwasserabgaben vorgeschlagen worden sei. Hieran knüpfte er die Frage an, ob grundsätzlich beabsichtigt werde, über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Ausgaben ggf. auch aus Erträgen des Produktes 56 (Abwasserbeseitigung) zu decken. Es sei jedoch erklärter Wille, die Produkte Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung so zu behandeln, als wenn sie weiterhin selbstständige finanzwirtschaftliche Einheiten darstellen würden.

 

Kämmerer Isfort erläuterte hierzu, dass über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen u.a. nur zulässig seien, wenn diesen Beträgen entsprechende Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen an anderer Stelle im Haushalt gegenüber stehen. Dabei handele es sich lediglich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung. Die zur Deckung herangezogenen Mittel würden nicht verbraucht werden, vielmehr werde die Mehraufwendung im Jahresabschluss weiterhin als Ansatzüberschreitung ausgewiesen, während die zur Deckung herangezogenen Mehrerträge ebenfalls als gegenüber der Planung zusätzliche Erträge ausgewiesen werden.