1.  Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HAHNE Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH, Dülmen, geprüfte und der Sitzungsvorlage VII/853 als Anlage I beigefügte Bilanz zum 31.12.2006 wird festgestellt.

 

2.  Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HAHNE Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH, Dülmen, geprüfte und der Sitzungsvorlage VII/853 als Anlage II beigefügte Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2006 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.021.385,73 €  wird festgestellt.

 

3.  Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HAHNE Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH, Dülmen, geprüfte und der Sitzungsvorlage VII/853 als Anlage III beigefügte Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2006 mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 1.782.229,69 wird festgestellt.

 

4.  Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HAHNE Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH, Dülmen, geprüfte Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2006 wird festgestellt.

 

5.  Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HAHNE Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH, Dülmen, geprüfte Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2006 wird festgestellt.

 

6.  Auf der Grundlage des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HAHNE Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH, Dülmen, erteilten und der Sitzungsvorlage VII/853 als Anlage IV beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes vom 27.04.2009 wird dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

 

7.  Der festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2006 in Höhe von 1.021.385,73 € wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage abgedeckt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Schröer verwies auf die Sitzungsvorlage.

 

Fachbereichsleiter Isfort erläuterte sodann die im Anhang (Anlage 2 ab Blatt 21) und im Lagebericht (Anlage 3) des Prüfungsberichtes erläuterte Ergebnis- und Finanzrechnung 2006 anhand einer PowerPoint Präsentation.

 

Anschließend erläuterte Frau Hahne, Wirtschaftsprüferin der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HAHNE Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH, Dülmen, anhand einer PowerPoint Präsentation die Anlage 1, Blatt 2 und 3 aufgeführte und in Anlage 5 des Prüfberichts erläuterte Bilanz in den einzelnen Punkten.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld fragte nach, in wie weit die Umgliederung der zur Veräußerung stehenden Gewerbe- und Wohnbaugrundstücke von den unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im Anlagevermögen zum Umlaufvermögen Auswirkungen auf das Ergebnis hat.

 

Wirtschaftsprüferin Hahne erklärte, dass die Umgliederung eine reine Bilanzierungsfrage sei und keine Auswirkungen auf das Ergebnis habe. Laut der Gemeindeprüfungsanstalt müssten diese Grundstücke im Umlaufvermögen ausgewiesen werden, da diese nicht zum dauerhaften Vermögen der Gemeinde gehören, sondern zum Verkauf bereitständen. Auswirkungen werden nur deutlich, wenn die Grundstücke an Wert verlieren würden. Da gelte für das Umlaufvermögen ein strenges Niedrigwertprinzip, wodurch eine Wertminderung direkt verbucht werden müsste. Im Anlagevermögen sind Wertminderungen erst zu buchen, wenn diese von Dauer sind.

 

Weiter fragte Ausschussmitglied Mensing, aus welchem Grund die Sonderrücklage am 31.12.06 auf 0,00 € reduziert ist.

 

Fachbereichsleiter Isfort erklärte, dass die Sonderrücklage sich aus den Beiträgen für die Flurbereinigung Holtwick sowie aus Unterhaltungszuschüssen im Rahmen der Übernahme der Straße Darfelder Markt zusammensetzen und diese im Laufe des Jahres zu den Sonderposten umgebucht werden mussten.

 

Anschließend fragte Bürgermeister Niehues, ob es möglich wäre die Wirtschaftswege mit geringeren Werten zu bilanzieren, um so die Abschreibungen zu verringern.

 

Wirtschaftprüferin Hahne wies darauf hin, dass der Grund und Boden der Wirtschaftswege keiner Abschreibung unterliege und die Aufbauten als ein nicht veränderbarer Festwert bilanziert seien.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld fragte sodann, warum die sonstigen Verbindlichkeiten am 31.12.06 verringert sind.

 

Daraufhin erläuterte Wirtschaftsprüferin Hahne, dass es sich hierbei um Zuwendungen handelt, die für noch nicht fertige Anlagen im Bau gezahlt wurden. Diese Anlagen sind in 2006 fertig gestellt worden, sodass diese Zuwendungen zu den Sonderposten umgebucht werden konnten. 

 

Anschließend fragte Ausschussmitglied Löchtefeld, aus welchem Grund in Anlage 5 Blatt 33 die Differenz im Verwahrbereich von -86.592,85 € ausgewiesen ist.

 

Hierzu antwortete Fachbereichsleiter Isfort, dass es sich hier um Transferleistungen bei den Produkten 05.001 und 05.003 handelt, die noch mit dem Kreis abgewickelt werden mussten.

 

Ausschussmitglied Fedder fragte sodann nach, warum der unter Punkt 22 auf Seite 8 des Prüfberichtes angesprochene Versicherungsschutz nicht Teil der Prüfung war und wie eine solche Prüfung stattfinden könnte.

 

Wirtschaftsprüferin Hahne erläuterte, dass die Prüfung des Versicherungsschutzes nie Bestandteil der Jahresabschlussprüfung wäre.

 

Daraufhin erklärte Bürgermeister Niehues, dass in Abstimmung mit der Provinzial-Versicherung, wo sämtliche Gebäude- und Inventarversicherungen abgeschlossen sind, immer der aktuelle Wert versichert ist und dieser auch laufend angepasst werde, sodass die Gemeinde jederzeit ausreichend Versicherungsschutz habe.

 

Anschließend merkte Ausschussmitglied Branse an, dass die Ausgleichsrücklage nach dem Jahr 2006 noch, bei gleich bleibender Lage, drei Jahre ausreichen würde bevor die Allgemeine Rücklage in Anspruch genommen werden muss. Weiter wies er darauf hin, dass diese drei Jahre jetzt vorüber seien und man sich in Zukunft verstärkt Gedanken über die Situation der Gemeinde machen müsste. Ebenso sollte daran gearbeitet werden die fehlenden Jahresabschlüsse wieder aufzuholen um mit aktuelleren Zahlen arbeiten und planen zu können.

 

Fachbereichsleiter Isfort erläuterte hierzu, dass es das Ziel sein muss den Jahresabschluss bis zum Sommer des Folgejahres fertig zu stellen. Die größte Hürde des ersten Abschlusses sei jetzt überwunden und man werde versuchen, dass die folgenden Abschlüsse 2007 bis Ende 2009, 2008 bis zum Sommer 2010 und 2009 bis Ende 2010 geprüft und festgestellt werden, sodass mit der Prüfung des Abschlusses 2010 der Zeitplan wieder eingehalten werden könne.

 

Ausschussmitglied Fedder fragte sodann, ob die Möglichkeit bestehe die Kennzahlen, die der Prüfbericht liefert, mit anderen Gemeinden zu vergleichen.

 

Hierzu antwortete Fachbereichsleiter Isfort, dass sich die Kommunen aus der Umgebung, die ebenfalls wie Rosendahl frühzeitig auf das Neue Kommunale Finanzmanagement umgestellt haben, inzwischen zusammengesetzt haben um eine Vergleichbarkeit der Kennzahlen herauszuarbeiten. Des Weiteren können auch die Kennzahlen in Rosendahl über die Jahre verglichen werden, wenn weitere Jahresrechnungen geprüft sind.

 

Ausschussmitglied Mensing stellte die Frage, wer im Rahmen des Jahresabschlusses 2006 die Effektivität und die Wirtschaftlichkeit prüfe.

 

Ausschussvorsitzender Schröer antwortete hierzu, dass es nicht Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses sei dieses zu prüfen. Hier sei lediglich die Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

 

Fachbereichsleiter Isfort ergänzte, dass die Prüfung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit in der Haushaltsplanung liege. Hier sei zu analysieren, aus welchem Grund ein Ergebnis von der Planung abweiche um daraus Schlüsse für das zu planende Jahr zu ziehen. 

 

Ausschussmitglied Branse fügte noch hinzu, dass eine solche Wirtschaftlichkeitsprüfung bei kommenden Projekten im Nachhinein geschehen könnte, um so zu überprüfen, ob die gesetzten Ziele erreicht worden sind und wo noch Verbesserungen für die Zukunft getätigt werden können.

 

Anschließend fasste der Rechnungsprüfungsausschuss folgenden Beschluss: