Fachbereichsleiter Gottheil erinnerte an seine Mitteilung im Schul- und Bildungsausschuss vom 24. Februar 2005 bezüglich der Bedienung des Hegerortes durch die Linie 781. Seinerzeit wurde mitgeteilt, dass die von den Eltern der Schüler aus Rosendahl, die weiterführende Schulen in Coesfeld besuchen, geäußerte Bitte auf Bedienung des Hegerortes durch die Linie 781, mit Kosten in Höhe von rd. 2.500,00 € verbunden sei. Die Gemeinde Rosendahl habe der Stadt Coesfeld schriftlich mitgeteilt, dass aus grundsätzlichen Erwägungen eine Übernahme dieser Kosten nicht möglich sei.

 

In Ergänzung zu dieser Mitteilung teilte Fachbereichsleiter Gottheil den Ausschussmitgliedern an dieser Stelle mit, dass mit Schreiben vom 19. Oktober 2005 nunmehr die Bezirksregierung um Stellungnahme zu der von der Westfalen-Bus GmbH beantragten Wiedererteilung der Genehmigung nach § 13 Personenbeförderungsgesetz für die KOM-Linie 781 für die Dauer von 8 Jahren bittet. Er verlas den Ausschussmitgliedern die an die Bezirksregierung Münster mit Schreiben vom 7. November 2005 ergangene Stellungnahme, die wie folgt lautet:

 

‚Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zu der von der Westfalen-Bus GmbH beantragten Wiedererteilung der Genehmigung nach § 13 Personenbeförderungsgesetz für die KOM-Linie 781 für die Dauer von 8 Jahren ergeht im Rahmen des Anhörungsverfahren folgende Stellungnahme:

 

Die beantragte Wiedererteilung der Genehmigung steht nicht im Einklang mit dem 2. Nahverkehrsplan ÖPNV des Kreises Coesfeld. Insoweit werden Bedenken gegen die Wiedererteilung der Genehmigung erhoben.

 

Begründung:

 

Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat am 29. Juni 2005 den 2. Nahverkehrsplan ÖPNV Kreis Coesfeld beschlossen. Die aktuelle Maßnahmebewertung sieht für die Linie 781 unter anderem eine Verbesserung der Feinerschließung von Holtwick und Legden vor.

 

Die Beförderung der Schüler aus dem Ortsteil Holtwick der Gemeinde Rosendahl zu den weiterführenden Schulen in Coesfeld erfolgt im Rahmen der Linie 781. Die Schüler aus der Bauerschaft Hegerort haben bis zur nächstgelegenen Haltestelle “Münstermann” (B 474) eine Wegestrecke von etwa 4 bis 5 km zurückzulegen. Diese Entfernung entspricht nicht der Schülerfahrkostenverordnung (max. 2 km). Eine Anbindung an den Rosendahler Ortslinienverkehr ist nicht möglich, da durch die Linie 781 die Haltestelle “Münstermann” bereits um 07.15 Uhr angefahren wird.

 

Im Rahmen der Linie 781 werden mehrere Busse eingesetzt. Insoweit besteht im Rahmen der Verbesserung der Feinerschließung von Holtwick durchaus die Möglichkeit, mit einem Bus die Haltestelle “Stodtmann” in der Bauerschaft Hegerort anzufahren und damit die gesamte Bauerschaft – derzeit sind etwa 10 – 15 Schülerinnen und Schüler betroffen – an das öffentliche Netz anzubinden. Neben der morgendlichen Fahrt wäre auch bei den entsprechenden Rückfahrten die Haltestelle “Stodtmann” in der Bauerschaft Hegerort anzufahren.

 

Ich bitte Sie, die notwendige Linienänderung bzw. –ergänzung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu prüfen.‘

 

Was sich aus dieser Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung ergebe, bleibe abzuwarten, so Fachbereichsleiter Gottheil.

 

Ausschussmitglied Mensing begrüßte diese Stellungnahme. Er wisse um die Probleme der Schüler aus dem Hegerort, den Bahnhof bzw. die Haltestelle Münstermann zu erreichen.