Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 10, Befangen: 0

Die derzeit bestehenden Strukturen für die Durchführung der Abfallsammlung und -beförderung, wie sie in der Anlage I zur Sitzungsvorlage VII/842 ausgewiesen sind, werden als Grundlage für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses zur gemeinsamen europaweiten Ausschreibung der Entsorgungsleistungen durch die Städte und Gemeinden des Kreises Coesfeld beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         15 Ja-Stimmen

                                                                1 Nein-Stimme

                                                              10 Enthaltungen


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Ver- und Entsorgungsausschuss und erklärte, dass die vom Ausschuss vorgeschlagene Beschlussfassung unter Berücksichtigung von Ausschreibungsalternativen nicht umgesetzt werden könne. Er bat Kämmerer Isfort, dieses näher zu erläutern.

 

Kämmerer Isfort erläuterte, dass die vom Ver- und Entsorgungsausschuss gewünschte Ausschreibung der Abfuhr der Restmüllgefäße alternativ für einen 14-tägigen und einen 4-wöchentlichen Rhythmus nicht ausgeschrieben werden könne, da hierdurch in rechtlicher Hinsicht das gesamte Ausschreibungsverfahren gefährdet werde. Anhand einer Folie, die als Anlage I der Niederschrift beigefügt ist, gab er eine Übersicht der auszuschreibenden Leistungseinheiten der jeweiligen beteiligten Kommunen. Es erfolge eine Aufteilung der Gesamtausschreibung in 3 Lose, wobei die behältergestützte Leistungseinheit „Sammlung und Transport“ eine regionale Aufteilung erfahre. In dem Los 1 seien neben Rosendahl mit der 14-tägigen Restmüllabfuhr auch Kommunen wie z.B. Billerbeck und Coesfeld enthalten, die eine 4-wöchentliche Restmüllabfuhr ausschreiben würden. Das Ergebnis für diese Gemeinden könne herangezogen werden, wenn die Gemeinde Rosendahl erfahren wolle, was eine 4-wöchentliche Restmüllabfuhr kosten würde. Für Rosendahl könne daher nur die 14-tägige Restmüllabfuhr ausgeschrieben werden. Diese Rechtsauffassung werde insbesondere von der Fa. Unternehmensberatung Schmidt/Bechtle GmbH, Herdecke, vertreten, die die Ausschreibung rechtlich begleite.

 

Ab diesem Zeitpunkt nahm Ratsmitglied Henken an der Ratssitzung teil.

 

Ratsmitglied Schröer erkundigte sich, ob die Gemeinde nach ihrer Entscheidung für einen Auftragsnehmer an diesen derart gebunden sein könne, dass spätere Anpassungen nicht mehr möglich seien.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass spätere Anpassungen wie z.B. eine Änderung des Abfuhrintervalls noch möglich seien, da im Los 1, zu dem auch Rosendahl gehöre, alle Bezugsgrößen, wenn auch nicht speziell für Rosendahl, abgefragt würden.

 

Ratsmitglied Schulze Baek fragte nach, ob in den anderen Kommunen die Abfuhrmengen festgelegt seien.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass für alle beteiligten Kommunen der Mengenbestand genau angegeben sei.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass die Beschlussempfehlung des Ver- und Entsorgungsausschusses geändert werden müsse.

 

 

Anschließend fasste der Rat folgenden Beschluss: