Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

1.  Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HAHNE Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH, Dülmen, geprüfte und der Sitzungsvorlage VII/853 als Anlage I beigefügte Bilanz zum 31.12.2006 wird festgestellt.

 

2.  Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HAHNE Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH, Dülmen, geprüfte und der Sitzungsvorlage VII/853 als Anlage II beigefügte Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2006 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.021.385,73 €  wird festgestellt.

 

3.  Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HAHNE Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH, Dülmen, geprüfte und der Sitzungsvorlage VII/853 als Anlage III beigefügte Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2006 mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 1.782.229,69 wird festgestellt.

 

4.  Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HAHNE Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH, Dülmen, geprüfte Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2006 wird festgestellt.

 

5.  Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HAHNE Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH, Dülmen, geprüfte Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2006 wird festgestellt.

 

6.  Auf der Grundlage des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HAHNE Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH, Dülmen, erteilten und der Sitzungsvorlage VII/853 als Anlage IV beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes vom 27.04.2009 wird dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

 

7.  Der festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2006 in Höhe von 1.021.385,73 € wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage abgedeckt.

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 

Anschließend übernahm Bürgermeister Niehues wieder die Sitzungsleitung.


Stellvertretender Bürgermeister Rottmann verwies auf die Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Anschließend folgte der Rat dem Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses und fasste folgenden Beschluss: