Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 

Das Verfahren zur 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/863 beigefügten Entwurf durchgeführt.

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig    


 

Ausschussvorsitzender Barenbrügge verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/863.

 

Bürgermeister Niehues berichtete über ein am Sitzungstage stattgefundenes Gespräch mit dem Vorsitzenden des DRK-Ortsvereines Holtwick, Herrn Ludger Dinkler, und dem mit der Planung der Erweiterung des Kindergartens beauftragten Architekten, Helmut Terwey. Danach habe er sich kurzfristig entschieden, das Konzept zum Ausbau des DRK-Kindergartens im Planungs-, Bau-, und Umweltausschuss von den Genannten vorstellen zu lassen.

 

Herr Dinkler berichtete, dass der DRK-Kindergarten in Holtwick 5 Anmeldungen für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren für das Kindergartenjahr 2009/2010 erhalten habe. Für die Aufnahme dieser 5 Kinde habe der DRK-Kindergarten nur eine befristete Genehmigung für 1 Jahr erhalten, weil das vorhandene Raumangebot nicht ausreiche. Der Bedarf immer jüngere Kinder aufzunehmen steige, insbesondere deshalb, da dem Kindergarten das neue Wohngebiet „Haus Holtwick“ benachbart sei und dort viele junge Familien wohnten. Für Kinder unter 2 Jahren müssten gesonderte Gruppen geschaffen und entsprechende Ruheräume zur Verfügung gestellt werden. Um diesen Ansprüchen auch in Zukunft genügen zu können, sei die Erweiterung des Kindergartens mit einem Gesamtvolumen von rund 300.000 € notwendig.

 

Ausschussmitglied Mensing erkundigte sich, ob die Erweiterung des Kindergartens, auch unter dem Aspekt, dass der Katholische Kindergarten in Holtwick auch Erweiterungspläne habe, notwendig sei. Man könne sich doch zusammentun und ein gemeinsames Konzept für die Zukunft erarbeiten.

 

Hierzu antwortete Herr Dinkler, dass die Katholische Kirchengemeinde bislang keine Betreuungsplätze für unter 2-jährige Kinder plane. Hierfür solle daher im DRK-Kindergarten eine so genannte TYP-II-Gruppe für 10 Kinder von 0-3 Jahren mit entsprechenden Nebenräumen geschaffen werden.

 

Bürgermeister Niehues berichtete über ein Gespräch mit dem Jugendamt des Kreises Coesfeld, in dem die Umbaumaßnahme und der Bedarf an Kindergartenplätzen besprochen wurden. Das Jugendamt sehe für die Gemeinde Rosendahl einen erhöhten Bedarf an Kindergartenplätzen auch konkret den Bedarf für die geplante Erweiterung des DRK-Kindergartens in Holtwick. Zudem müssen nach Vorgabe des Landes NRW bis zum Jahre 2013, 35 % der Kindergartenplätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung stehen.

 

Ausschussmitglied Everding erkundigte sich, ob es eine Absprache zwischen dem DRK- und dem Katholischen Kindergarten in Holtwick gegeben habe.

 

Bürgermeister Niehues verwies auf ein Trägergespräch, dass am 24. August 2009 stattfinden werde, bei dem die weitere Kindergartenbedarfsplanung mit allen Trägern einvernehmlich festgelegt werden solle. Unabhängig davon sei die Erweiterung des DRK-Kindergartens aber auf jeden Fall notwendig.

 

Ausschussmitglied Weber fragte nach, wie die Gemeinde für den Trägeranteil aufkommen wolle, wo doch keine Mittel hierfür im Haushalt 2009 vorgesehen seien.

 

Herr Dinkler berichtete, dass die Maßnahme 300.000 € kosten werde und der Baubeginn für Oktober diesen Jahres vorgesehen sei. Das Land bezuschusse die Maßnahme voraussichtlich mit 90 %, so dass sich der Trägeranteil auf 30.000 € belaufe. Zunächst könne man daher auf die Zuschüsse zurückgreifen und der Gemeinde wäre es so möglich, die Maßnahme in den Hauhalt 2010 aufzunehmen.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass der DRK-Ortsverein Holtwick jedoch vor einem Baubeginn eine verbindliche Zusage für den Trägeranteil benötige. Daher müsse der Rat nach den Sommerferien zumindest eine Verpflichtungsermächtigung beschließen.

 

Herr Terwey sen. stellte sodann die Erweiterungsplanung (Anlage I) vor. Er zeigte auf, wie sich der geplante Erweiterungsbau an das bestehende Gebäude angliedere und wie die Aufteilung der zukünftigen Räume vorgesehen sei. Nach der Erweiterung des Kindergartens sei die Bebaubarkeit des Grundstückes ausgereizt. Er erklärte, dass das Vorhaben bereits mit dem Bauordnungsamt des Kreises Coesfeld abgestimmt sei und die Baugenehmigung erteilt werde, wenn die Baugrenzen im Rahmen einer vereinfachten Änderung entsprechend geändert würden. Anschließend wies er noch darauf hin, dass in den bereits angesprochenen 300.000 € die Inneneinrichtung nicht enthalten sei.

 

Sodannn fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: