Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 

Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen in der Gemeinde Rosendahl gem. §§ 135 a – 135 c Baugesetzbuch (BauGB) wird in der der Sitzungsvorlage Nr. VII/701 als Anlage II beigefügten Fassung beschlossen.

Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig    


Ausschussvorsitzender Barenbrügge verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/701.

 

Ausschussmitglied Henken erkundigte sich, ob nur redaktionelle Änderungen vorgenommen wurden oder ob es wesentliche Änderungspunkte gebe, über die beraten werden müsse.

 

Bürgermeister Niehues merkte an, dass die Änderungen in der Satzung nur redaktioneller Art seien.

 

Ausschussmitglied Mensing erkundigte sich nach der Bedeutung des Begriffes „Nutzungsentschädigung“ in  § 2 Abs. 2 Ziff. 1 und fragte nach, ob es heute möglich sei, notwendige Ausgleichsmaßnahmen mit Geld abzulösen.

 

Stellv. Fachbereichsleiterin Brodkorb erläuterte, dass „Nutzungsentschädigung“ hier gleichbedeutend mit „Pacht“ sei und den Fall annehme, dass man für Ausgleichsmaßnahmen Grundstücke anpachten wolle.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass es bei den Wirtschaftsbetrieben des Kreises Coesfeld GmbH möglich sei, den notwendigen Ausgleich in Geld abzulösen.

 

Sodannn fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: