Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Das Verfahren zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Kleikamp II“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/861 beigefügten Entwurf durchgeführt.

 


Abstimmungsergebnis:                        8 Ja-Stimmen

                                                              1 Enthaltung 


Ausschussvorsitzender Barenbrügge verwies auf die Sitzungsvorlagen Nr. VII/861.

 

Ausschussmitglied Weber erkundigte sich, ob sich schon Anlieger zu dem Bauvorhaben gemeldet hätten.

 

Stellv. Fachbereichsleiterin Brodkorb antwortete, dass dies noch nicht der Fall sei, die betroffenen Bürger in dem nun folgenden Verfahren aber beteiligt würden. Zudem werde die Durchführung der vereinfachten Änderung im nächsten Amtsblatt bekannt gemacht.

 

Ausschussmitglied Henken fragte nach, ob die im Bebauungsplan vorgesehene Obstwiese auf Dauer in der Form erhalten bleibe.

 

Bürgermeister Niehues bejahte dies.

 

Ausschussmitglied Steindorf verwies auf den der Sitzungsvorlage beigefügten Antrag, indem die geplante Taubenhaltung ausführlich dargestellt werde und man die Taubenhaltung in diesem Rahmen akzeptabel finde.

 

Ausschussmitglied Everding ergänzte, dass der Antragsteller dieses Hobby schon seit Jahren betreibe und es bisher noch keine Klagen gegeben habe. Sie erkundigte sich weiter, was die Bearbeitung einer vereinfachten Änderung der Verwaltung koste.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass die vereinfachten Änderungen im Normalfall von den Verwaltungsmitarbeitern selber erstellt würden. Die Kosten hierfür seien noch nicht ermittelt worden. Hier müsse man aber den Aspekt der Bürgerfreundlichkeit berücksichtigen. Wolle man die Bauherren in Rosendahl halten, so leiste man diesen Service gern für die Bürger.

 

Ausschussmitglied Hemker fragte nach, ob die Kosten für die vorliegende Planung auch von der Verwaltung getragen werden.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass der Antragsteller diese Planung an das Büro Wolters Partner, Coesfeld, vergeben habe und hierfür auch die Kosten trage.

 

Ausschussmitglied Weber regte an, die Festsetzungen bei zukünftigen Bebauungsplänen weiter zu lockern, so bräuchte man zukünftig auch weniger vereinfachte Änderungen.

 

Ausschussmitglied Mensing erkundigte sich, wer in diesem Falle die Kosten der Baulasteintragung trage.

 

Bürgermeister Niehues sagte eine Beantwortung über das Protokoll zu:

 

Antwort:  Die Kosten für die Baulasteintragung müssen vom Antragsteller übernommen werden.

 

Ausschussmitglied Rottmann führte aus, dass er die Errichtung eines Taubenschlages in einem Neubaugebiet für bedenklich halte. Man habe bisher keine Bewohner des angrenzenden Wohngebietes informiert und zudem sei fraglich, ob die Nachfrage nach den benachbarten Grundstücken so noch erhalten bliebe.

 

Der Ausschuss fasste folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: